Krankenschwester mit psychischer Erkrankung rechtlich möglich?

7 Antworten

Ich würde dir dringend abraten, wenn du dieses gesundheitliche Problem hast, als Krankenschwester zu arbeiten. Die hohe körperliche und vor allem psychische Belastung könnte deine Erkrankung verschlimmern. Bitte denke auch an die Patienten, bei denen dir Behandlungsfehler unterlaufen könnten. Und dann stelle dir selber einmal ganz kritisch die Frage, ob du von einer psychisch kranken Krankenschwester behandelt werden wolltest.

Aus psychiatrischer Sicht meine ich, dass eine "manische Erkrankung", wenn es denn eine ist, eine phasenweise auftretende Erkrankung ist. Wenn die akute Krankheitsphase abgeklungen ist, kann bei vielen Patienten durch eine medikamentöse Vorbeugung das Auftreten einer erneuten Phase nit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden.

Im Einzelfall würde ich fragen: Was hat die Patientin in einer früheren, akuten Phase angestellt, was muss ich also bei einer erneuten Phase vor allem befürchten?

Juristisch hat der Arbeitgeber die Möglichkeit und auch die Pflicht zu prüfen, ob die Bewerberin für eine Stelle gesundheitlich in der Lage und geeignet ist, die vorgesehene Arbeit zu verrichten. Wenn da ein Personalchef sitzt, der landläufige Vorurteile gegenüber psychisch Kranken teilt, dann wäre zu überlegen, wie man ihm gegenübertritt und wie man vor allem, denn darauf kommt`s meines Erachtens an, bei der Einstellungsuntersuchung dem untersuchenden Arzt die Wahrheit sagt, ohne sich zu disqualifizieren.

Erst mal danke für die vielen Antworten! Zusätzlich wollte ich noch folgende Infos geben: die Bekannte geht verantwortlich mit den Tabletten um, so dass das Risiko jemanden zu schaden eher gering ist. Mir ging es vor allem um die rechtliche Frage, da ein Arbeitgeber mal gesagt hat, dass er sie da aus rechtlichen Gründen nicht einstellen könnte.

Gibt es da eine gesetzliche Regelung?

Man könnte das Krankenpflegegesetz heranziehen. http://kuerzer.de/XYvwSmVIw Wobei ''in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist'' eine Auslegungssache ist. Da gehts aber nur um die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.


Über die ''Erlaubnis'' des AG Krankheiten zu fragen gibts noch unterschiedliche Auffassungen. Aber der AG hat ja auch eine Verantwortung. Im Falle eines Krankenhauses nicht nur für seine Mitarbeiter, sondern auch für seine Patienten. Man sollte auch sich selbst gegenüber ehrlich bei der Frage sein, ob die Krankheit Einfluss auf die Arbeit hat.


Ich kann und will nicht darüber urteilen, ob jemand, der selber psychisch krank ist, geeignet ist mit kranken Menschen zu arbeiten. Das muss derjenige selber wissen.

Gegenfrage:Wie willst Du mit einer manischen Depression(eingestellt?) Verantwortung übernehmen für andere.Und überfoderst Du Dich nicht?Ja,ich glaub schon,dass der AG informiert werden muss.LG

da hast du sehr recht! das halte ich nicht für möglich!

Arbeite in einer psychiatrischen Klinik und habe genügend Kollegen mit diversen psychischen Erkrankungen. Glaube der Arbeitgeber darf beim Einstellungsgespräch überhaupt nicht nach solchen Sachen fragen, genauso wenig wie nach einer Schwangerschaft, Religionszugehörigkeit, etc.

ich meine, wenn das für die patienten gefahrdend ist, muß es gesagt werden. das wohl des patienten geht in einem solchen fall vor.

@VayaconDios

Woher willst du wissen, daß sie ihre Patienten gefährdet??? Von einem psychisch kranken Menschen geht nicht grundsätzlich eine Gefahr für andere aus.

@Tine81

das vielleicht nicht. aber "manisch depressiv" ist ne ziemlich schwere psychische erkrankung und nicht unbedingt geeignet zur pflege von psychisch kranken.

@Hurrierbay16

Woher weißt du das? Hast du persönliche Erfahrungen im Umfeld gemacht?