Krankenhaustagegeld abgabepflichtig bei Insolvenz?
Ich bekomme 10 Euro Krankenhaustagegeld/Tag. Gehen wir davon aus, ich bleibe 60 Tage. Nach Beendigung bekäme ich, somit 600 Euro Krankenhaustagegeld. Fällt dieser Betrag, unter die Insolvenzmasse? Oder zählt er als zweites Einkommen und fällt unter die Pfändung.
3 Antworten
Bei einem Krankenhausaufenthalt bekommst Du weniger Gehalt und hast außerdem Ausgaben. Das aufgerechnet bleibt wahrscheinlich kaum mehr Einkommen und außerdem wird ab der Wohlverhaltensphase, also wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist der zu pfändende Anteil des Nettoeinkommens nicht mehr verändert. Was dieses Dogma außer Kraft setzt sind vom Gesetzgeber festgelegt Regeln ( §§ BGB) !
Zum Beispiel Erbschaften oder dergleichen!
Man muss zunächst unterscheiden, in welcher Phase des Restschuldbefreiungsverfahrens sich StBo61 befindet.
Im eigentlichen Insolvenzverfahren ist die Leistung aus der Krankenhaustagegeld-versicherung als Vermögenszuwachs voll pfändbar.
Anrechenbar auf die Lohnfortzahlung und das Krankengeld wäre lediglich die Krankentagegeldversicherung als Lohnersatzleistung.
In der sog. Wohlverhaltensphase (nach Aufhebung des Verfahrens) schuldet man nur noch den pfändbaren Teil aus dem Einkommen (und vergleichbaren Zahlungen). Krankenhaustagegeld wäre somit unpfändbar.
MfG Paps von Pleite was nun
Du bringst mich gerade durcheinander: bei einer PI gibt es keine Pfändung mehr, dafür ist die doch da!?
Du hast Recht, aber wenn ein Zweiteinkommen, durch Nebentätigkeit, erzielt wird,wird die Pfändungstabelle zur Hand genommen. Dadurch mußt Du ein gewissen Teil, vom Zweiteinkommen, abführen.
Das ist total falsch!
Bei einer Insolvenz wird fest geschrieben wieviel laut Tabelle pfändbar ist!
Aber pfänden kann nur noch der Treuhänder, nicht die Gläubiger!
Die Tabelle ist hier:
http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html