Lohnpfähndung bei volljährigem Kind in Ausbildung?!
Hi, also ich hab eine Frage zur privaten Insolvenz (PI). Ich bin 20 Jahre und meine Mutter ist seit einigen Wochen in der PI drin. Ich fang ab August diesen Jahres mit meiner Ausbildung als Bankkaufmann an und werde dann auch noch Halbweisenrente beziehen. Meine Mutter hat mir heute erzählt, sie hat von einer Freundin gesagt bekommen hat, dass die dann an mein Geld gehen, weil ich noch in der ihrer Wohnung mitwohne und dass mein Einkommen zur ihrem dazugerechnet wird, sie darf glaube ich so 1500 Euro im Monat an Einkommen haben. Jetzt wollte ich wissen ob das stimmt ?!
5 Antworten
Ihre Mutter hat mit Ihnen als unterhaltsberechtigte Person einen Pfändungsfreibetrag von 1.360,- Euro. Was darüber hinaus geht, wird anteilig gepfändet.
Haben Sie jetzt eigene Einkünfte und können sich somit selbst versorgen, werden Sie auf Antrag des TH / Gläubigers ev. nicht mehr berücksichtigt. Bei einer Ausbildung im Bankgewerbe ist davon auszugehen, dass dies sehr bald erfolgen wird.
Ihre Einnahmen werden aber nicht zur Pfändung herangezogen, sondern nur bei der Berücksichtigung als unterhaltsberechtigte Person.
Nein, das stimmt nicht. Die PI betrifft nur deine Mutter, nicht dich. Anders wäre es, wenn sie hartz4 Empfänger wäre, dann würde dein Geld mit angerechnet werden.
danke, das habe ich auch noch nicht gewußt. Aber wenn Muttern Hartz4 empfänger wäre, würde sein Geld bei der Berechnung des hartz4 Geldes angerechnet.
Sie darf von Ihrem Einkommen 980 Eus behalten, der REst geht an den Insolvenzverwalter. Dein Gehalt geht keinen etwas an.
Nein das stimmt nicht!
Mit den Schulden deiner Mutter hast du nichts zu tun.
Wäre sie Hartz-IV-Empfängerin würden die beiden eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Doch eine Privatinsolvenz eines Hartz-IV-Empfängers betrifft auch nur die Person selber, nicht die erwachsenen Kinder.