Finanzamt will Steuer-Vorauszahlungen trotz Privat-Insolvenz

2 Antworten

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Zunächst ist Folgendes zu beachten:

Die Zusammenrechnung beider Renten ist nur mit Beschluß des Insolvenzgerichtes möglich.

Nach der Zusammenrechnung ist der pfändbare Betrag aus dem Nettobetrag zu berechnen. Also nach Abzug der KV/PV und der Steuern. (§ 850e 1. ZPO)

Insofern wäre bei einer korrekten Berechnung des pfändbaren Betrages, der Steuerabzug bereits berücksichtigt und würde keine zusätzliche Belastung darstellen.

Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, müssen Sie einen Antrag beim Insolvenzgericht auf korrekte Berechnung des pfändbaren Betrages stellen. Wird der Nichtberücksichtigung der Steuervorauszahlung nicht abgeholfen, stehen ihnen die entsprechenden Rechtsmittel zur Verfügung.

rosipali 
Fragesteller
 27.02.2013, 13:18

Danke für die gute Auskunft, da muss ich selber einen Antrag beim Gericht stellen auf korrekte Berechnung, da der Insolvenzverwalter dies nicht getan hat!!!

paps1959  01.03.2013, 07:46
@rosipali

Anträge in eigener Sache müssen immer vom Schuldner selber gestellt werden.

Der IV/Th stellt immer dann Anträge, wenn er glaubt etwas für die Masse erreichen zu können.

Ja Sie sollten dem Insolvenzgericht die fehlerhafte Berechnung vortragen und um Richtigstellung bitten.

rosipali 
Fragesteller
 01.08.2013, 17:58
@paps1959

Danke nochmal, hatte Erfolg beim Insolvenzgericht, nur die Rentenversicherung stellt sich dagegen, sie will vom Insolvenzverwalter die Berechnung des Pfaendungsbetrages, jetzt liegt alles auf Eis, immer noch keine Pfaendung erfolgt, muss ich jetzt alles nachbezahlen, da die Eroeffnung schon am 28.12.12 war?

paps1959  06.08.2013, 18:28
@rosipali

Legengen Sie der RV eine Kopie des Gerichtsbeschlusses / -Antwort vor

Da solltest Du schon ein wenig mehr Fakten rüberkommen lassen: Warum Steuervorauszahlung, bist oder warst Du selbständig tätig?

rosipali 
Fragesteller
 26.02.2013, 21:40

Nein ich bin nicht selbständig, sondern in Rente, ich habe noch eine Betriebsrente die zur normalen Rente als Einkommen dazu berechnet wird, daher muss ich als Rentnerin Steuern zahlen und zwar alle 3 Monate im voraus, so ist das Gesetz für besser verdienende Renter seit 2005!!!

possel  26.02.2013, 22:28
@rosipali

Ah, jetzt fällt der Groschen! Ambitionierte Laienmeinung: Die Privatinsolvenz entbindet Dich natürlich nicht von der Pflicht, Steuern auf Deine Einkünfte zu bezahlen, insofern hat das mit der Vorauszahlungen wohl seine Richtigkeit. ABER: Bei der Berechnung des pfändbaren Anteils müsste - analog zu einer Pfändung bei einem Arbeitnehmer - das Nettoeinkommen zugrunde gelegt werden, also nach Abzug der Steuern. Wie wird denn das in Deinem Fall gehandhabt, wer berechnet den Pfändungsbetrag, zumal Du ja Rente aus zwei Quellen beziehst? Frag das vielleicht auch einmal auf www.forum-schuldnerberatung.de !

rosipali 
Fragesteller
 26.02.2013, 23:39
@possel

Hallo, der Insolvenzverwalter hat die Unterlagen an das Gericht weitergegeben ohne die Steuern zu berücksichtigen, was soll ich tun??