Kraftfahrstraße, zwei durchgezogene Mitellinien?

4 Antworten

 

Die doppelte durchgezogene Mittellinie ist in der StVO nicht mal erwähnt - sie hat keinerlei andere Bedeutung als eine einfache durchgezogene Linie. Sie ist keine "bauliche", sondern nur eine "gemalte" Trennung" ;-)

Dort wird es alle paar Kilometer 2 Spurig, extra zum ueberholen.

Wenn es an diesen Stellen in beiden Richtungen gleichzeitig 2-spurig ist, dann darf in diesen Bereichen unbegrenzt gefahren werden, s. StVO §3:

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung ... gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Aber eben auch nur in diesen Bereichen - und wenn es die 2. Spur immer nur in einer Richtung gibt (z. B. immer im Wechsel, so was gibt's öfter ..) eben gar nicht ...

Bedeuten zwei durchgezogene Mittellinien nun das gleiche wie "baulich getrennt"

Nein, eine Fahrbahnmarkierung ist keine bauliche Trennung,
ganz egal ob einfach oder doppelt ausgeführt.

Das heisst die maximal zulässige Geschwindigkeit beträgt 100km/h?

NICHT Richtgeschwindigkwit 130km/h?

@KreisLauf98

Richtig, denn es fehlt
die "Trennung durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen".

Aber die "Trennung duch Mittelstreifen" ist doch gegeben? Mfg

@KreisLauf98

da ist eine bauliche trennung gemeint-  nicht ein gemalter streifen.   sonst könntest du dir ja auch ein viereck auf einen pakplatz mahlen und sagen du hast dir ein haus gebaut.  

fazit: wenn kein anderes schild steht 80 - da normlae landstrasse. wenn es eine bundesstrasse ist 100 ( dies wird aber ausgewiesen. 

die richtgeschwindigkeit 130 die du meinst,ist für autobahnen und da hast du vorher ein schild was dir anzeigt das du auf einer autobahn unterwegs bist

@KreisLauf98

Nein, eine doppelte Mittellinie ist immer noch eine Linie und kein Mittelsteifen.

Mittelstreifen heißt so was wie Leitplanke, Bordstein, Gras ...

@matrix791

fazit: wenn kein anderes schild steht 80 - da normlae landstrasse. wenn es eine bundesstrasse ist 100 ( dies wird aber ausgewiesen

Quatsch - außer für Busse und LKW sind (zumindest in Deutschland) auf jeder Straße außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich 100 km/h erlaubt. "Ausgewiesen" wird nur, wenn das nicht gilt ...

Also das wäre mir neu, dass ich auf einer Landstrasse nur 80 fahren darf?!
Und die 130 km/h Richtgeschwindigkeit gilt auch auf Kraftfahrstraßen, die 2 spuren in beide Richtung baulich getrennt haben.

@SaFle

Die 130 km/h Richtgeschwindigkeit gilt sogar auf allen Straßen (nicht nur auf Kraftfahrstraßen), die 2 Spuren in beide Richtungen oder eine bauliche Trennung haben (eine der beiden Bedingungen reicht).

"baulich getrennt" bedeutet, eine Trennung der FAhrstreifen durch eine Leitplanke oder einen begrünten Mittelstreifen.

Tut mir Leid, Frage undeutlich formuliert, wurde bearbeitet.

Es geht mir lediglich um die Geschwindigkeit

Mfg