Kostenfestsetzung vom Amtsgericht, muss ich als Hartz4-Empfänger zahlen?

3 Antworten

Du kannst dich zur Höhe der angesetzten Kosten äußern. Gerade in Hinblick auf die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite. Nach Ablauf der Frist wird dann der Kostenfesetzungsbeschluss erlassen, aus dem die Gegenseite die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Es besteht also ein Anspruch, aber etwaige Vollstreckungsmaßnahmen würden wohl ins Leere laufen.

normal hätteste Prozesskostenhilfe beantragen können aber anscheinend wurde dies nicht gemacht also mußt du mit dem Gericht einen Finanzierungsplan abmachen sprich Ratenzahlung

newcomer  05.06.2016, 13:29

wenn du dich nicht zeitnah meldest geht Gericht davon aus dass du mit Zahlung einverstanden bist. Entsprechend folgt Mahnverfahren usw.
Sobald Gericht über finanzielle Situation in Kenntniss ist wird es sich auf z.B. Raten auch einlassen. Pfändung wäre ausgeschlossen da du unter Selbstbehalt bleibst

Ronox  05.06.2016, 15:55
@newcomer

Es geht um ein Kostenfesetzungsverfahren. Das hat nichts mit Prozesskostenhilfe zu tun, da er die Kosten der Gegenseite auch mit Prozesskostenhilfe hätte tragen müssen. Weiter kann das Gericht keine Ratenzahlung bewilligen, da der Staatskasse der Anspruch nicht zusteht, sondern der Gegenseite.

Ja, du musst zahlen.

Schreibe dem Gericht, dass du Hartz4 Empfänger bist und um Ratenzahlung bittest.

Zahlst du nicht, kann es sein, dass du ersatzweise für ein paar Tage in den Bau gehst.

iums2 
Fragesteller
 05.06.2016, 12:15

Muss ich jetzt sofort zahlen oder kommt da noch ein Schreiben in dem das festgelegt wird? Weil das steht da nicht.

Griesuh  05.06.2016, 12:17
@iums2

In der Festsetzung sollte ansich alles stehen. es kann jedoch sein, dass du ein gesondertes Schreiben bekommst.

Aber: Bitte das Gericht umgehend um ratenzahlung wenn du die Kohle nicht parat hast.

Ronox  05.06.2016, 15:57

Bitte hör doch auf, solch einen Quatsch zu reden und Panik zu schüren. Erstens geht es hier nicht um Gerichtskosten, sondern um Rechtsanwaltskosten der Gegenseite, die festgesetzt werden sollen. Also kann das Gericht keine Ratenzahlung bewilligen. Und zweitens gäbe es auch dann keine Ersatzfreiheitsstrafe oder wie auch immer du das benennen willst, wenn es tatsächlich um Gerichtskosten ginge. Diese gibt es nur bei Geldstrafen.

Griesuh  06.06.2016, 07:19
@Ronox

Ronox, und warum schreibst du so einen Quatsch??

Das Gericht setzt die Anwaltskosten nicht fest. das macht die Anwaltsgebühren Ordnung. Das Gericht, dann beschließen, dass der Verlierer des Prozesses auch die Gegenerischen Kosten und oder auch die Gerichtskosten zu tragen hat.

Und das ist hier geschehen.

Wird nicht bezahlt, kann das Gericht ersatzweise Haft anordnen.