Gerichtskosten bei abgewiesener Klage

3 Antworten

Ja , normalerweis gibt es so etwas wie eine Ersatzvornahme, wenn der eine Kläger nicht zahlen kann, kann es passieren , dass der andere die kompletten Gerichtskosten zahlen muß, aber nicht den Anwalt des anderen Klägers, denn das ist ein zievilrechtlich Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant.

Solche KOsten werden normalerweise im Voraus verlangt, sonst wird die KLage gar nicht angenommen. Auch die Rechtsanwälte werden auf Vorkasse bestehen. Sie legen ebenfalls keine Wert darauf, ihren "klienten" dann 30 Jahre lang Forderungen zu stellen.

Eine gemeinsame Klage, bei der nicht spezielles vereinbart wurde, dürfte zu gesamtschuldnerischer Haftung führen.