Gerichtskosten bei abgewiesener Klage
Angenommen jemand wird von zwei oder mehr Personen verklagt. Die Klage wird jedoch abgewiesen und die Kosten der Anwälte, Gerichtskosten und so weiter werden den Klägern auferlegt. Wenn einer der Kläger nicht zahlen sollte (Ausland, keine Kohle, was auch immer; auf jeden Fall nicht eintreibbar), sind die anderen Kläger dann zahlungspflichtig? Also sind sie quasi gesamtschuldnerisch zu der Zahlunung verpflichtet, so dass nur ein einziger zu Zahlung der Gesamtsumme verpflichtet werden kann oder muss jeder Kläger einen gleichen Anteil leisten?
3 Antworten
Ja , normalerweis gibt es so etwas wie eine Ersatzvornahme, wenn der eine Kläger nicht zahlen kann, kann es passieren , dass der andere die kompletten Gerichtskosten zahlen muß, aber nicht den Anwalt des anderen Klägers, denn das ist ein zievilrechtlich Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant.
Solche KOsten werden normalerweise im Voraus verlangt, sonst wird die KLage gar nicht angenommen. Auch die Rechtsanwälte werden auf Vorkasse bestehen. Sie legen ebenfalls keine Wert darauf, ihren "klienten" dann 30 Jahre lang Forderungen zu stellen.
Eine gemeinsame Klage, bei der nicht spezielles vereinbart wurde, dürfte zu gesamtschuldnerischer Haftung führen.