Ich habe Gerichtskosten aber hatte nie eine Anhörung, oder eine Verhandlung, muss ich die Zahlen?
Hallo ihr da draußen !
Ich hatte mal einen Termin wegen einer gerichtlicher Anhörung, meine Anwältin hat mir abgeraten zu diesem Termin hinzugehen. Sie hat gute vier Wochen vorher den Amtsgericht mitgeteilt dass mir keine Anhörung mehr möchten. Somit war dieser Termin hinfällig und es kam zu keiner Gerichtsverhandlung oder Anhörung.
Meine Frage lautet:
Warum bekomme ich eine Rechnung von über 170 € Gerichtskosten ? So steht es in dem Brief schreiben trinne. Obwohl es nicht zu einer Verhandlung gekommen ist ?
Ist das überhaupt rechtens, es ist ja zu nichts gekommen. Aber trotzdem muss ich zahlen, was ist das ??
P.s
Übrigens ich beziehe Arbeitslosengeld II und das weiß das Gericht auch, es wurden ja vorher gerichtskostenhilfe beantragt. Aber wie schon gesagt es kam zu keiner Verhandlung oder Anhörung.
MFG
5 Antworten
Das ist eine Angelegenheit, die Du nur konkret mit Deiner Anwältin klären kannst.
Wenn Du Prozesskostenhilfe beantragt hast , dann sollte Deine Anwältin die Entscheidung darüber beim Gericht reklamieren. wobei zu berücksichtigen ist, dass diese nur gewährt würde, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hätte.
Anderenfalls bleiben bei Dir die Kosten des Verfahrens und als Kläger auch die Auslagen/Kosten der Gegenseite ,,hängen".
Um was ging es denn?
Klingt so als ob eine Klage bzw. ein Antrag erst gestellt und dann wieder zurück genommen wurde. Dafür fallen selbstverständlich auch Kosten ab. Bei der Rücknahme reduzieren sich die Kosten aber meistens auf eine einfache 1,0er Gebühr.
Das sollte sich aber auch aus der „Rechnung“ ergeben.
Irgendjemand sagt nicht die Wahrheit oder hat was übersehen.
Nur weil die Anhörung nicht stattgefunden hat heisst das nicht, dass nicht trotzdem Kosten für administrative Prozesse entstanden sind.
wieso fragst du nicht deine Anwältin?