Ich habe Gerichtskosten aber hatte nie eine Anhörung, oder eine Verhandlung, muss ich die Zahlen?

5 Antworten

Das ist eine Angelegenheit, die Du nur konkret mit Deiner Anwältin klären kannst.

Wenn Du Prozesskostenhilfe beantragt hast , dann sollte Deine Anwältin die Entscheidung darüber beim Gericht reklamieren. wobei zu berücksichtigen ist, dass diese nur gewährt würde, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hätte.

Anderenfalls bleiben bei Dir die Kosten des Verfahrens und als Kläger auch die Auslagen/Kosten der Gegenseite ,,hängen".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Um was ging es denn?

Klingt so als ob eine Klage bzw. ein Antrag erst gestellt und dann wieder zurück genommen wurde. Dafür fallen selbstverständlich auch Kosten ab. Bei der Rücknahme reduzieren sich die Kosten aber meistens auf eine einfache 1,0er Gebühr.

Das sollte sich aber auch aus der „Rechnung“ ergeben.

Irgendjemand sagt nicht die Wahrheit oder hat was übersehen.

Nur weil die Anhörung nicht stattgefunden hat heisst das nicht, dass nicht trotzdem Kosten für administrative Prozesse entstanden sind.

Eine genaue Differenzierung stand auch nicht drinne, was soll das für Kosten gewesen sein 170 € für mich sind auch Umstände entstanden ich will von den 1000. Stand ja noch nicht mal eine Auflistung der Rechnung da ??

Was ist denn das für ein Kapital Staat/ Gericht

@Preusse1947

Du hast ja schon bei deiner Anwältin nachgefragt, die kann dir das sicher beantworten.

Da muss ich erst abwarten, bis ich die E-Mail von meiner Anwältin bekomme. Die Email habe ich erst gestern Abend abgeschickt, da ich den Brief erst gestern Abend aus der Post genommen hatte. Ich wollte mich mal nach draußen wenden, um mir eine dritte Meinung anzuhören.

wieso fragst du nicht deine Anwältin?

Das habe ich sie schon per E-Mail ich denke dass ich da drauf eine Antwort kriegen werde, aber ich wollte euch mal fragen