Ich hab kein Geld und muss die Gerichtskosten und die gegenerische seite bezahlen.Hilfeee bittee!

12 Antworten

Normaler Weise kann man Prozesskostenhilfe beantragen (dies ist aber vor Ende des Rechtsstreits zu beantragen). Da der Rechtsstreit bei Dir bereits beendet ist, folgende Vorgehensweise:

Schreibe an die Gegenseite und bitte um Ratenzahlung; hierbei eine Kopie Deines Lohnzettels beifügen aus dem Dein Azubi-Gehalt hervorgeht. Es wäre besser wenn Du dies mitschickst als Nachweis über Deine Einkommenssituation und um Deine Bitte glaubhaft darzustellen. Normaler Weise dürfte Dir hier eine Ratenzahlung gewährt werden. Achtung: Im Falle einer Ratenzahlung entsteht eine zusätzliche Ratenzahlungsgebühr, die die Gegenseite auf die Forderung draufschlagen darf (soweit Gegner anwaltlich vertreten ist).

Das Gleiche auch gegenüber der Staatskasse bzgl. der Gerichtskostenschuld. Die gewähren in jedem Fall Ratenzahlung.

Du solltest die Raten so bemessen, dass die diese auch regelmäßig zahlen kannst.

P.S. ein gesonderter Vollstreckungsbescheid ergeht nicht. Die Kostenentscheidung des Gerichts an sich ist 2 Wochen nach Zustellung an Dich automatisch vollstreckbar.

natürlich, sie können alles pfänden was dir gehört, und das werden sie auch. erst wenn sie beim pfänden leer ausgehen, geben sie in der regel etwas nach weil sie mit ihrem latein dann auch am ende sind. der bausparvertrag ist weg. das auto kann man ummelden auf jemand anderes. wenn du alleine bist und kein/e kinder/ ehegatten zu unterhalten hast, bleiben dir pfandfrei ca. 1000,- im monat. vollstreckungsgericht wegen freigabe arbeitslohn bei kontenpfändung. wenn das auto wertlos ist, zb. zu alt, nicht mehr zu versteigern, wird es dir belassen. mfg-

Du mußt zunächst bei Gericht eine Kostenstundung beantragen. Die prüfen Deine Einkommensverhältnisse. Dies teilst Du auch dem gegnerischen Anwalt mit und bittest zunächst um Stundung und das Du die Kosten anerkennst. Dann braucht er keine Zwangsmaßnahmen einleiten, die wiederum Kosten verursachen. Dann laß´Dich von einem Schuldenberater beraten, wie es weitergehen kann.

gehe zum Amtsgericht und lasse dich dort beraten, wir werden dir nicht so gut helfen können

amtsgericht kann nicht beraten. gibt einen beratungshilfeschein aber nur bei niedrigem einkommen, ist ja hier gegeben, aber immer nur v-o-r-h-e-r. jetzt nicht mehr. ratenzahlung und stundung sind einfache rechtssachen, da ist jeder auf sich selbst angewiesen. verbraucherzentrale, arbeiterwohlfahrt. mfg-

Also, erstmal ruhig Blut, es wird alles nicht so heiß gegessen wie gekocht.Da du dich ja bei Gericht mehr oder weniger offenbaren mußtes weiß jeder wie es finaziell bei dir aussieht.Von daher hast du die Möglichkeit alle Kosten die auf dich zukommen in kleinen Raten abzustottern, ohne Bezahlung wirst du nicht davon kommen.Aber auf Ratenzahlung in geringer Höhe läßt sich jeder ein...