Kostenerstattung bei Mahnungen und Inkassounternehmen

4 Antworten

Du musst nur Widerspruch einlegen. Wenn die Forderung unberechtigt ist, weiss das die Gegenseite und wird nix weiter unternehmen, ausser dir vielleicht noch ein paar Mahnungen schicken. Zahlen musst du erst wenn ein gerichtlicher Bescheid kommt. Dafür müsste dann aber die Gegenseite klagen. Das heisst, sie müssten für das Verfahren auch schon mal in Vorleistung treten, du nur für deinen Anwalt. Der Verlierer hat dann im Endeffekt auch die kompletten Kosten zu zahlen.

Moin,

erstmal ist Inkassomist in den allermeisten Fällen unbeachtlich.

eine rechtspflicht auf solche Stalker zu reagieren besteht nicht. - kann man machen, muss man aber nicht.

Wie mepeisen das so schön formuliert, haben die Inkassoheinis etwa die Rechtsstellung eines Milchmanns, oder der Zeugen Jehovas.

Du kannst das Inkasso einfach zurückweisen.

Man kann auch erstmal das Spässken mit § 174 BGB usw machen (Vollmacht).

An sonsten gibts hier genügend Textvorschläge z.B. von mepeisen Kevin ExinkassoMA reinerendress usw.

Also: gegenüber dem Inkasso.

Zurückweisen, Datenspeicherung untersagen, Kontaktverbot.

Damit handelt es sich dann um ne bestrittene Fordederung.

Das Inkasso wäre damit raus.

Der ursprüngliche Gläubiger muss dann mit ner Klage seine Forderung begründen und beweisen.

Du musst nicht und solltest auch nicht mit nem Inkasso das Diskutieren anfangen - Das führt zu nix.

Schon gar nicht telefonaniert man mit denen. die Inkassoleute sind rhetorisch geschult und i.d.R. im Labern besser, wie der Normalbürger.

Also:

NACHWEISBAR zurückweisen, mit den hier genanten Textvorschlägen.

Nachweisbar geht z.B. gut mit "E-Post" oder sowas.

Mit E-Post kannste Faxe versenden, mit Zugangsbestätigung usw. Eingescannte PDF Anhänge geht damit auch.

Bei E-Post muss man sich anmelden und dann per Postident, also der Vorlage des Perso bei der Post, Ausweisen.

Am Anfang, also nur um das Inkasso zurückzuweisen und die Forderung zu bestreiten, brauchste noch keinen Anwalt.

Das ist ja grade das miese Geschäftsprinzip der Branche, dass nämlich die Leute verunsichert werden.

Erstberatung bein Anwalt kosten ca 200€. Viele Leute zahlen dann, aus purer Unwissenheit, auch klar unberechtigte Forderungen, bis zu der Höhe der Kosten einer Erstberatung.

Einschüchterung, Verunsicherung, Panikmache und Lüge ist das miese Geschäftsmodell der gesamten Inkassobranche.

Es wäre doch für jeden "richtigen" Gläubiger kein Problem, eine berechtigte Forderung titulieren zu lassen.

Mahnbescheid, bei Widerspruch klagen, dann hat der Gläubiger, wenn er seine berechtigte Forderung ausreichend begründet hat n vollstreckbaren Titel, mit dem er da Konto dicht machen kann, ne Lohnpfändung machen kann, oder den Gerichtsvollzieher losschicken kann.

Ist die berechtigte Forderung klar, dann dauert der Spass, wenns fix geht, 3 Monate.

Welche Daseinsberechtigung und vor allem, welchen Vorteil für den Gläubiger sollte ein Inkasso denn bieten? - außer rechtswidrige Kostentreiberei.

Um deine zu Unrecht entstandenen Kosten erstattet zu bekommen, musst du das Inkassobüro zunächst verklagen. Wird er Fall nicht von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit niedergeschlagen - passiert sehr häufig" - kommt es zur Verhandlung. Sind deine Gründe stichhaltig und deine Kosten nachweisbar, zahlt im Anschluss der Verlierer das Inkassobüro.

Mein Rat allerdings: Mach nicht soviel Wind um die Kosten und den Zeitaufwand für einen Einschreibebrief und ein paar Telefonate vielleicht. Wenn der Fall wirklich klar ist, brauchst du auch keinen Anwalt. Der Aufwand, deine Kosten auf dem Klageweg geltend zu machen ist jedenfalls in den meisten Fällen nicht gerechtfertigt.

Der Verlierer des folgenden Prozesses. Wenn du in allem Recht bekommst, kannst du auf dem Wege der Zivilklage alle deine Unkosten zurückfordern.

Samui201 
Fragesteller
 11.11.2014, 11:15

Ja wenn ich von einem Gericht Recht bekomme ist das schon klar. Was ist aber wenn das Inkassounternehmen oder der gegnerische Rechtsanwalt aussteigt bevor ein Urteil gesprochen wird. Oft bekommen die ja dann schnell kalte Füße. Mir sind meine Aufwendungen aber trotzdem entstanden. Muss ich diese und kann ich diese überhaupt geltend machen?