Inkassoforderung nach ungezahlten Mahnungen nach Umzug?

6 Antworten

Wenn die Forderung berechtigt ist, dann wirst Du zahlen müssen. Der Gläubiger kann Post ja nur an die Adresse richten, die er kennt. Erhält er z.B. nach einem Umzug keine aktualisierten Adressdaten, ist das nicht sein Verschulden.

Hast Du geglaubt die Forderungen lösen sich in Luft auf wenn Du umziehst?Da nützt Dir auch ein Widerspruch nichts,Du mußt zahlen.Gebracht hat Dir die Sache nur,daß die Forderungen jetzt etwas höher als am Anfang sind.

Es gibt ein BGH-Grundsatzurteil. Dort ist etwas ähnliches passiert mit einer Arztrechnung. Die Schuldnerin zog um, hatte einen Post-Nachsendeauftrag gemacht und bekam die Mahnungen aber trotzdem nicht (weil die nach Auslaufen des Nachsendeauftrags verschickt wurden).

Der Arzt beauftragte einen Anwalt und die Schuldnerin bezahlte den Anwalt nicht.

Sie bekam vor dem BGH Recht.

Das Argument, dass man unbedingt einen Anwalt oder ein Inkasso braucht, wenn Post nicht ankommt, zieht also nicht.

Und die Richter vom BGH müssen es wissen.

Wenn du also einen Post-Nachsendeauftrag gemacht hast, würde ich so vorgehen, wie Kevin es schreibt.

Du musst die Hauptforderung und die vom Gläubiger erhobenen Verzugskosten, wie Zinsen, Mahngebühren (max. 2,50 € pro Brief) bezahlen.

Die Inkassokosten sind meist nicht erstattungspflichtig schon gar nicht in der regelmäßig geforderten Höhe. Daher kann es sinnvoll sein diesen nach Befriedigung des Gläubigers zu widersprechen.

Ich konnte die Mahnungen leider nicht entgegen nehmen, da ich zu den Zeitpunkt(en) nicht mehr dort ansässig war.

Aber die ursprüngliche Forderung war dir schon bekannt? Du hast doch eine Leistung in Anspruch genommen und nicht bezahlt. Das liegt in deiner Verantwortung, unabhängig davon ob du gemahnt wirst oder nicht. Du musst das natürlich zahlen.