Inkasso ohne Mahnung bekommen
Hallo Community,
ich mach es kurz:
Wir haben von einem Inkassounternehmen eine Forderung bekommen, weil die Rechnung der Deutschen Bahn wegen einem falschen Ticket nicht beglichen wurde. Davor kam aber keine Mahnung. Ich habe dort angerufen und die Frau meinte, dass keine Mahnungspflicht besteht und man auch direkt die Forderung abschicken kann.
Meine Frage ist jetzt, ist das so? Ich dachte immer, dass vor einem Inkassoverfahren von der Firma Mahnungen versendet werden müssen.
Danke!
8 Antworten
Meine Frage ist jetzt, ist das so?
Kommt drauf an. Die Antwort liefert § 286 BGB und natürlich die Rechnung bzw. der Vertrag den ihr geschlossen habt.
Verzug kann nur automatisch eintreten, wenn die Fälligkeit vorher und deutlich kalendertechnisch eindeutig bestimmt war.
Ich dachte immer, dass davor Mahnungen versendet werden müssen.
Wenn überhaupt dann maximal eine. Denn die erste Mahnung ist spätestens verzugsbegründend.
Aber du hälst dich relativ belanglosen Sachverhalten auf. Wenn die Hauptforderung berechtigt ist, zahle diese an den Gläubiger. Ob dann evtl. noch Verzugszinsen zu zahlen wären, kann man dann erörtern. Mehr als ein paar Cent wären das vermutlich ohnehin nicht.
Eine Mahnung ist nur unter bestimmten Umständen nötig. Wenn diese nicht vorliegen muss diese auch nicht gestellt werden bevor ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird.
Andersherum: Eine Mahnung kann nur unter bestimmten Umständen unterbleiben. Keiner dieser im BGB genannten Umstände liegt hier üblicherweise vor.
Möglicherweise enthielt die Rechnung eine Klausel, dass nach 30 Tagen automatisch Verzug eintritt. Das könnt ihr nochmal nachprüfen, ändert an der Zahlungspflicht aber überhaupt nichts.
Inkassobüro ignorieren und schnellstmöglich die Forderung (ohne Gebühren, Auslagen usw.) an die DB überweisen. Fertig
Auf dem typischen Schein der Fahrpreisnacherhebung steht nichts zum Verzug und auch nichts zur 30-Tages-BGB Regel.
Inkassokosten dürften damit dem Grunde nach ganz grundsätzlich nicht durchführbar sein.
Davon abgesehen wurde in diversen Foren bereits bestätigt, dass die Kontrolleure direkt beim Inkasso beschäftigt sind bzw. bereits das auf der Fahrpreisnacherhebung aufgedruckte Konto dem Inkasso gehört. Damit stellt sich die Frage, wie es überhaupt sein kann, dass hier angeblich ein Schaden entsteht über irgendwelche Inkassogebühren...
Schulden sind immer Bringschulden , die Begleichung muß nicht angemahnt werden
eine Geldschuld ist „Bringschuld”
mit dem 1. März 2013 wurden Geldschulden zu „Bringschulden”. Etwas anderes muß ausdrücklich vereinbart sein..
Schau bitte ...Paragraph 907a im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch nach.
m.l. G. ;)h
Telefongespräche mit Call Agents unterlassen und die HF plus 2,50 unangekündigt an die Bahn zweckgebunden (nur HF) überweisen (Nicht ans Inkasso)
Mental auf weitere Post einstellen :-//
Die Gebühren sind zwar erlaubt allerdings aufgrund der inkassounheitlichen Rechtsprechung nicht durchsetzungsfähig und werden nicht expl eingeklagt
Brauchst Du Gerichtsurteile dann nochmal bescheid sagen
Wieder posten wenn sich das Inkasso meldet
Leider absoluter Blödsinn. Das stimmt so pauschal einfach nicht.