Keine Zusendung von Unterlagen aufgrund des bereits zugesandten Vollstreckungsbescheids

6 Antworten

ich glaube jetzt gar nichts mehr schau mal auf den Bescheid ob da was von Einspruch steht den kann man glaube ich nur beim Mahnbescheid machen das Gericht Prüft nämlich nicht ob die -Forderung berechtigt ist, frage nach einer Ratenzahlung den Vollstreckungsbefehl werden sie nicht stoppen aber die Pfändung wenn nicht kannst du noch mit dem Gerichtsvollzieher reden wegen einer Ratenzahlung spätesten der Müsste dir die Unterlagen zeigen können die ich dann Prüfen lassen würde Verweigern hätten sie dir eine Aufstellung der Forderung nicht

Nasch1

Klingt für mich sehr nach einer in letzer Zeit üblichen Abzockwelle. War die erste Forderung des Inkassobüros wegen der Telekomforderung berechtigt? Ging da eine Rechnung voraus und eine Mahnung? Wenn nicht ist das sehr dubios.

Ist der Vollstreckungsbescheid definitiv vom zuständigen Amtsgericht? Dubiose Firmen tricksen da ab und an mal gerne rum um einen offiziellen Anschein zu erwecken.

Wenn jedenfalls Deiner Meinung nach keine berechtigte Forderung vorliegt, dann auf alle Fälle Einspruch gegen den Bescheid einlegen und die Unterlagen anfordern. Dann kommts drauf an, ob die Inkassofirma vor Gericht zieht mit ihrer Forderung oder nicht.Spätestens hier springen dubiose Inkassounternehmen ab, weil ihnen sonst Kosten bei verloreer Verhandlung entstehen würden.

Einen Anwalt würde ich auf jeden Fall hinzuziehen.

Viele Grüße

Edala

Dubiose Firmen tricksen da ab und an mal gerne rum um einen offiziellen Anschein zu erwecken

Als Ersteinschätzung folgender Link: http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/zulaessigevordrucke.htm

Dort sieht man den Mahnbescheid samt Widerspruchsformular und den Vollstreckungsbescheid. Sieht es anders aus, ist es Betrug und man geht sofort zur Polizei damit.

der Sinn und Zweck eines Titelsder Sinn und Zweck eines Titels ist u.a. das man nicht Massenhaft Unterlagen 30 Jahre lang aufbewahren muss. Du hättest wenn bevor der Titel ergangen ist widerspruch einlegen müssen. Jetzt muss man dir theoretisch nichts mehr nachweißen. So lange die Aufbewahrungsfristen des Gläubigers fürs FA aber noch nicht rum sind müsste der die noch haben. Dort mal direkt nachfragen?

Weshalb hast Du denn dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen, damit kein Vollstreckungsbescheid erlassen werden kann?

Wann wurde Dir der Vollstreckungsbescheid denn zugestellt? Falls Du versäumt hast gegen den Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung Widerspruch einzulegen, kannst Du gegen einen Vollstreckungsbescheid innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung Einspruch erheben. Diese Frist kann nicht verlängert werden.

Aus dem rechtswirksamen Vollstreckungsbescheid kann die Gegenseite 30 Jahre lang pfänden. Gegen einen Vollstreckungsbescheid kann man noch mit einer Vollstreckungsabwehrklage vorgehen. Damit solltest Du aber zu einem Anwalt.

Ob sie es verweigern können, weiß ich nicht. Aber ich würde den Besuch des Gerichtsvollziehers abwarten, Dann kannst du ja den Zahlungsbeleg vorzeigen.