Akteneinsicht wird mir nicht genehmigt..

7 Antworten

du hast ein Recht auf Akteneinsicht deiner beim Jobcenter geführten Akten. Gesetzlich geregelt in § 25 SGB X.

Leider führst du nicht die Begründung der Ablehnung hier auf.

Falls diese belanglos, fadenscheinig sind und für dich die Akteneinsicht erforderlich ist, um z.B. dich verteidigen zu können etc. dann gehe mit dem Ablehnungsschreiben zum Sozialgericht und beantrage als Anordnungsantrag dort im Rahmen eines ER-Verfahren die Akteneinsicht.

Nachtrag: Beistand auf jeden Fall mitnehmen.

Fotos schiessen? - habe ich nie nachgefragt, aber du kannst dir von relevanten Seiten Fotokopien erstellen lassen. Allerdings berechnen sie dir die auch.

hallo

vielen Dank für die Informationen. Anwalt kann ich nicht bezahlen hier gibt es keine Beratungsscheine, diese Stelle die das macht für 3 EURonen habe ich aufgesucht bezahlt aber so richtig in Gang kommen sie auch nicht... Da wurde mir nur mitgeteilt meine Akte sei nicht da ich soll mich gedulden. Das was sie gemacht ahben ist die Akte zwar schriftlich beantragt, aber ich komme seit Monaten nicht voran weil ich die Akte nicht einsehen soll...

Das Problem hierbei ist. Ich brauche Informationen (die möchte ich hier aber nicht aufschreiben) und die können nur in der Akte drinstehen.

Meine Schreiben werden nicht beantwortet, manchmal auch nur mit kurzen Sätzen wie die Akte sei beim SG (weshalb??) das wird mir alles nicht mitgeteilt. Telefonisch möchte ich nichts mehr erledigen, weil da vieles schief läuft leider..Da ist nichts mehr mit Vertrauen...

Alles was mir möglich war (bis auf das Gericht) habe ich in Gang gesetzt und komme einfach nicht weiter. Bisher blieben alle Versuche ohne erfolg. Alle sagen ich soll mich gedulden, man wird auf mich zurückkommen.... oder die Akte sei nicht da... oder ich soll sie ja neu beantragen.. Also mir gehen langsam die Kräfte.... Dieses lange Katz und Maus Spiel kostet viel Kraft..und ich weis nicht mehr wo ich noch meine Akte einsehen kann..

JC stellt sich bisher Klug, sehr Klug sogar an..Im Gegensatz zu mir...

@ciara7

ciara7, der Umgang mit der von dir genannten Behörde erfordert schon viel Nerven.

Hast du denn nicht die Möglichkeit dich an eine Erwerbslosen Initiative zuwenden, damit du etwas Hilfe bekommst?

Wieso gibt es bei euch keine Beratungsscheine? Weigert sich das Amtsgericht dir einen auszustellen? Wende dich doch einfach an einen Rechtsanwalt, Fachbereich Sozialrecht schildere kurz telefonisch dein Anliegen und frage nach ob er dich im Rahmen der Beratungshilfe helfen kann. Die Antragsformulare haben doch gute Kanzleien auch in ihrer Schublade.

@helmutgerke

Ich danke nochmals für die Beiträge. Die Stelle die es beantragt hat´´ist aus dem Schneider... Ich habe bezahlt..Sie haben ein einfaches Schreiben aufgesetzt, ich habe sie 5 Mal mindestens angeschrieben da sie ja tele. nichts bearbeiten´´ und bekam nur ganz nebenbei mit das ich mich weiter gedulden soll... Nur kann ich damit nichts anfangen...

Was ich damit aufzeigen möchte ist: Sie haben ja angeschrieben´´wenn nichts von der Gegenseite kommt /JC dann ....So geht es Monate.... Wie kann ich das unterbrechen? Das kann doch nicht sein?

  1. Hier gibt es keine Beratungsscheine, daher hatte ich diese Stelle´´aufsuchen müssen aber ich bin nicht so begeistert...bisher... Daher überlege ich ob ich überhaupt noch etwas machen kann um die Akte einsehen zu können?

Anwälte haben wir hier viele, aber die wollen einen Stundensatz´´das geht leider nicht..

@ciara7

wenn du Lust hast, dann stelle doch bitte die nicht Erteilung eines Beratungshilfescheines bei http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ dort im Diskussionsforum ein. Dort sind häufig auch Juristen sehr rege. Aufgeben wäre das schlechteste.

Da es im Solzialgerichtsverfahren - jedenfalls in der 1. Instanz - keine Anwaltspflicht gibt, muss Einfach mal so, wird das nichts werden.auch eine Akteneinsicht ohne Anwalt möglich sein. Natürlich nur wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Hallo und vielen Dank.

Berechtigt für mich auf jeden fall sonst hätte ich nicht alles in Gang gesetzt... Aber was für mich berechtigt´´ist, sieht für die Gegenseite vielleicht anders aus.. Ich kann nur so viel sagen es soll etwas vertuscht werden... Daher wollen sie mir ja auch keine Akte´´vorzeigen...

Da es hier wohl um die Akteneinsicht beim Jobcenter geht, hast Du eine viel bessere Möglichkeit da aktiv zu werden. Wende Dich den für Dein Bundesland zuästingen Datenschutzbeauftragten. Die sind meist per Email bzw. Kontaktformular auf der Internetseite erreichbar. Beschwere Dich dort und das Jobcenter wird demensprechend aufgefordert aktiv zu werden bzw. werden abgemahnt.

du kannst dich mal hierhin wendern www.elo-forum.org, da kann man dir wahrschienlich genau sagen was zu tun ist und dir evtl auch eine stelle empfehlen, desweiteren kannst du einen beratungsschein für prozesskostenhilfenoprmalerweise für ca 10€ beim amtsgericht beantragen ( bitte immer ALLES schriftlich machen!!!), am betsen nimmst du jmd mit dahin und bleibsts stand fest evtl können dire dirim elo auch sagen wo eine beratungsstele diesbezüglich in deiner nähe ist

Das kriegt nur ein Anwalt ,du selbst bekommst es nicht.Musst also einen Rechtsanwalt beauftragen.

ne Eddy63 - bei Akten Jobcenter läuft das etwas anders. Nur die wollen nicht so gerne, wenn man das beantragt. Und ganz murrig werden die wenn man nach den Blättern in den Akten noch hinterfragt, welche Eintragungen am PC denn so vorgenommen wurden.