Dachsanierung eines Mehrfamilienhauses / Teilung der Kosten - Wertzuwachs

5 Antworten

Lieber Tabaluga, ein wenig hast Du das vereinfacht ausgedrückt: Wärme steigt nicht nach oben, dann wäre es oben an der Sonne warm und am Boden kalt und wir würden alle auf den höchsten Bergen hocken, wenn es uns zu kalt wird. In einem luftleeren Raum steigt nichts. Ergo transprotiert die Luft die Wärme nach oben. Sei nicht beleidigt, auch ich habe die gleiche Lehrmeinung ab meinem Studium übernommen und x - Häuser auf dieser Grundlage geplant und auch gebaut--- mit Fussbodenheizung.. und der Irrsinn wird immer noch gebaut, weil jeder subjektiv die Annahme übernimmt, dass Wärme nach oben steigt.

auch zu der Wärme, die durch die Wände geht gibt es physikalisch ander Definitionen, die leider tot geschwiegen werden, damit die Dämmstoffjunkies ihr Gelump loswerden und Gesetze manipulieren können, die zu der Energiesparverordnung führen.

Ich bin kein Dr. in der Politik und deswegen möchte ich nicht abschreiben, aber die Links zu den Infos seriöser Physiker, Architekten und Bausachverständigen leite ich gerne weiter.

Also: ein saniertes Dach muss keine Wertsteigerung sein, ein defektes Dach, dagegen ist immer eine Wertminderung und die (untauglichen) Berechnungen der Energieeausweise sollen dartstelle, ob ein Haus energetisch mehr oder weniger Wert ist. Nach der Sanierung ist es sicher mehr wert und durch nicht behobene Schäden jedenfalls weniger.

Das trifft jeden Mitbesitzer unde auch die heizkosten richten sich nicht nur nach dem Verbrauch in der Wohnung, sondern werden zu einem Teil immer Verbrauchsunabhängig umgelegt.

In Deinem Fall sehe ich die Angelegenheit aber anders. Jeder hatte eine schöne und dichte und warme Wand. Du hast Jahrelang ein unzureichendes Dach gehabt und dafür jahrelang die eingesparten Baukosten oder Bauinvestitionen subventioniert. da ist es mehr als recht, wenn dieser mangel beseitigt wird. Damit ist auch alles im Rahmen der Teilungserklärung. Ich kenne es nicht anders, als dass die Außenhaut allen gehört.

Anderfalls wird das Haus auch schöner, wenn die Fassade gestrichen wird. Lass Dir den Lustgewinn vergüten...

Weitere Infos feh-energie@aon.at von unserem Verein

btown68 
Fragesteller
 03.08.2011, 18:31

Einen ganz großen Dank an Euch für die schnellen Antworten! Ich stimme Euren Punkten zu und fasse nochmals zusammen

  1. Wertsteigerung (durch Sanierung eines defekten Daches oder eventuell bessere energetische Werte) betriff das ganze Haus (so ist z.B. der Energieausweis ist an das Gebäude gebunden, nicht einzelne Wohnungen)

  2. Es geht um eine Pflichtmassnahme, da das alte Dach erstens undicht, zweitens auch lange nicht mehr den aktuellen Standards entsprach und betrifft damit auch das ganze Haus

  3. Damit wird der Investitionsbeitrag je Eigentümer nach der Teilungserklärung berechnet, das ist rechtlich bindend

  4. Alles darüber wäre unsinning / freiwillig!

Tatsächlich wäre es so, dass ich als ET der Dachgeschosswohnung bisher über viele Jahre erhöhte Kosten durch das veraltete Dach hatte (auch schon Wasserschäden am Hausrat). Umgegekehrt wurde bei uns der Boiler im Keller saniert, obwohl ich in der DG Wohnung erst nach 5 Minuten Warmwasser erhalte (also mit dem gleichen Argument kommen könnte, dass die unteren Wohnung am meisten von der Investition profitieren.

Leider hat unsere Hausverwalterin die beschwerenden Eigentümern nicht "zurechtweisen" bzw. aufklären können uns es mir überlassen - obwohl sie dieser Thematik sicherlich oft begegnet ist!

Nochmals besten Dank! Btown68

geige  07.08.2011, 22:02
@btown68

Hast Du gut zusammengefaßt btown. Laß Dir aber von dieser (Pseudo?)Verwalterin nicht den schwarzen Peter rüberschieben.

Rufe sie an und sage ihr, daß ihr beide ja wißt, daß es keine Grundlage für die Forderungen seitens der Miteigentümer gibt - wie s i e das dann diesen Miteigentümern verklickert, ist ihr Problem, dafür ist sie da und wird dafür (auch von Dir) bezahlt.

Deinen fordernden Miteigentümern sage einfach, sie sollen sich an die Verwaltung wenden.

Ich kann dir zwar keine verbindliche Antwort geben, dennoch ist es eine interessante Frage. Normalerweise werden die Kosten ja anteilmäßig geteilt, aber in diesem Fall könnte man auch sagen, dass DU alleine Nutznießer - zumindest der Wärmedämmung - wärest. Dennoch denke ich, dass du keinen höheren Anteil bezahlen mußt.

geige  03.08.2011, 09:04

Entschuldige bitte Pharao, dies ist keine interessante Frage, dies ist ein Schwachsinns-Antrag seitens der übrigen Miteigentümer.

Tabaluga1961  03.08.2011, 12:36
@geige

ich hab zwar nicht viel Ahnung von Physik - aber ich weiß, daß die Wärme nach oben steigt und auch durch die Wände geht. von daher sind alle Nutznießer und nicht nur der ET der DG Wohnung. oder irre ich mich??????

pharao1961  03.08.2011, 12:41
@Tabaluga1961

Ich denke, man kann nicht davon ausgehen, dass durch die neue Dachisolierung die untendrunter Wohnenden nun weniger Energie verbrauchen. Das würde ja bedeuten, dass durch die Decken (die nicht wärmegedämmt wurden) auch weniger Wärme fließen würde. Aufgrund nur der Dachisolierung kann man hiervon nicht ausgehen. Falls doch, dann dürfte es vernachlässigbar sein.

so was hab ich noch nie gehört. Kostenübernahme nach MEA. Oder steht in der TE was anderes was die Aussage der anderen bestärkt. Außerdem ist der Beschluss doch rechtskräftig und nimmt doch auch Stellung zur Kostenverteilung. Meiner Meinung nach ist das ein Versuch das die anderen auf deine Kosten sparen.

Wofür ist denn die Rücklage da? Um sowas zu bezahlen - also trifft es ecuh alle gleich.

Weiterhin zweifle ich an der Wertsteigerung. Das ist doch alles supjektiv und hält keiner näheren Prüfung stand.

Klingt ja Lustig :-)

Demnach müssen dann die oberen Etagen auch das Treppenhaus Bezahlen weil die EG Wohnung ja die Stufen nicht benötigt..................

Wenn du mehr als die anderen übernehmen willst ist das deine Sache. Müssen mußt du nicht.