beschädigte Haustür aus Rücklagen bezahlen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Soweit mir bekannt ist, gehören Wohnungseingangstüren zum Gemeinschaftseigentum. Schäden sind daher von der Eigentümergemeinschaft zu tragen. 

Hier ein Link:

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-wohnungseingangstueren-sind-zwingend-gemeinschaftseigentum_258_205076.html

Danke für die Mühe mit dem Link.

Eigentümer, also Verwaltung.

nein, das ist nicht sache der eigentümergemeinschaft.

Lies Dir mal den Link von Daffee durch ( 1.Antwort ) Bist du dann immer noch der Meinung,dies sei nicht Sache der Eigentümergemeinschaft,würde ich mich über eine stichhaltige Begründung freuen..