Kosten für Ausfall oder Aufsichtsperson bei Wohnungsmodernisierung?

6 Antworten

Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben mir dabei übrig?

Du hast nicht nur die Wahl zwischen Duldung und Urlaub, sondern Du könntest Dir auch eine andere Wohnung suchen. Ich weiß, das ist so leicht mal gesagt, aber w#re es nicht wirklich das Beste? Jetzt wäre vielleicht noch Zeit dafür.

Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben mir dabei übrig?

Da sieht der Gesetzgeber keine Möglichkeiten vor. Laut § 555d BGB hast Du Modernisierungsmaßnahmen zu dulden, d.h. Du musst den Zugang zur Mietsache gewähren.

Wenn es sich hier um eine energetische Modernisierung handelt (Davon gehe ich bei einer Heizung aus), gibt es nicht einmal einen Mietminderungsanspruch.

Kannst Du niemanden aus der Familie fragen? Freunde?

da ich definitiv nicht einsehe, das fremde Personen sich unbeaufsichtigt in meine Wohnung aufhalten.

Schon komisch, bei einem Werkstattaufenthalt deines Auto hast du keinerlei derartigen Bedenken. Die Mechaniker dürfen sich unbeaufsichtigt in deinem Wagen aufhalten und die Privatsphäre des Handschuhfachs oder Kofferraums macht dir keine Kopfschmerzen.

Nun hast du aber Zutritt zu deiner Wohnung zu gewähren und die Arbeiten zu dulden, ob du die nun persönlich oder durch einen prof. Dienstleister beaufsichten lassen möchtest oder eben garnicht, nachdem die nicht benötigten Zimmer einfach abgeschlossen wurden. Das ist alternativlos.

Abcdf1985 
Fragesteller
 16.11.2019, 08:59

Also einen selten dummen vergleich habe ich schon lange nicht gelesen, ein Handschuhfach oder Kofferraum vom Auto mit der Wohnung zu vergleichen...

imager761  16.11.2019, 09:09
@Abcdf1985

Privatspäre ist Privatsphäre. Und wenn man vermutet, ein Handwerker durchschnüffelt seine Wohnung, ist nicht der Vergleich dumm, sondern dein Kommentar.
Aber du scheinst eher auf Krawall gebürstet denn ein belastbare Antwort zu bekommen, denn die liegen dir bereits vor.

Es gehört zu deinen Mieterpflichten den Handwerkern Zugang zu gewähren. Wie du das anstellst ist dein Problem.

Die Aufsicht der Handwerker obliegt dem Vermieter, d. h. er hat das Recht während der gesamten Dauer deine Wohnung zu betreten, haftet aber auch für alle Schäden. Du hast das Recht besonders gefährdete Objekte für den Zeitraum auf Kosten des Vermieters einzulagern. (Verhältnismäßigkeit beachten = den Goldschmuck bei der Bank hinterlegen ja, die gebrauchte Küche Abbauen und Einlagern lassen, nein)

In Ausnahmefällen können Gerichte unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber als Verdienstausfall anerkennen, Urlaubstage jedoch nicht. Auch ist es schon vorgekommen, dass 1-2h pro Tag für die Kontrolle der Wohnung als zu vergütende Eigenleistung anerkannt wurden.

Abcdf1985 
Fragesteller
 15.11.2019, 15:39

Naja die Handwerker sind ja in deiner Wohnung und bei einer Modernisierung hat man kein recht mehr auf Privatsphäre oder wie? das soll mal einer Verstehen, bei Einbrechern wird immer gesagt das schlimmste ist, das man nicht weiß was die angefasst haben, aber denn soll man fremde in die Wohnung lassen und das ist wieder OK

Hallo,

nun, um Urlaub zu nehmen, wirst du kaum herum kommen :-)

Oder wie hast du dir das Duschen/Waschen jeden Tag für die Arbeit vorgestellt ??

Ganz abegsehen davon, das ja jede Menge Dreck durch die Wohnung fliegt und du mit Sicherheit keine saubere Kleidung haben wirst dann.

Ohnehin solltest du dir jemanden suchen, mit dem du vor den Arbeiten sämtliche Räume und die dort befindlichen Möbel fotografierts und deren Zustand penibel in einer Liste erfasst und das gleiche dann nach dem Ende der Bauarbeiten.

Denn du kannst Gift darauf nehmen, das die Handwerker schnell schnell arbeiten und wenig Rücksicht auf Schränke usw. nehmen.