Ausweichquartier während Sanierung der Wohnung wie lange nutzen?
1. Wenn der Mieter in den Nutzungsvertrag des Ausweichquartieres als Ergänzung einfügen lassen hat das Ausweichquartier so lange nutzen zu dürfen bis die Modernisierung und Sanierung der Wohnung fertiggestellt ist, dann darf er sie doch auch so lange nutzen bis der letzte Handgriff in dem Mietshaus seiner Wohnung getan ist oder? Also auch kleine Malerarbeiten, Arbeiten an der Außenfassade etc. Denn die Verwaltung will den Mieter schon vorher aus dem Ausweichquartier drängen mit Begrüßung die kleinen Arbeiten würden das Wohnen nicht stören. Aber die Verwaltung hat ja Pech wenn sie die Klausel im Nutzungsvertrag akzeptiert hat oder?
2. Wenn der Mieter nach Abschluss und Fertigstellung der Sanierung seiner Wohnung noch im Ausweichquartier befindlich krank wird und das Ausweichquartier nicht räumen bzw. verlassen kann, was passiert dann?
3 Antworten
Das sind teilweise sehr komplexe Sachgebiete allerdings kann ich mir folgendes Vorstellen dazu.
1.) Bis der letzte Handgriff getan wurde im Quartier bleiben = Nein. Da ich der Meinung bin es müsste die verhältnismäßigkeit dazu passen. Sprich aussen Arbeiten oder kleine Reparaturen, Maler Arbeit stehen in keinem Verhältnis das weiterhin dass Quartier genutzt werden kann. Wenn die Wohnung an sich wieder nutzbar ist und ihren Zweck zum wohnen wieder erfüllt.
2.) Hier würde ich sagen, hält man Rücksprache mit der Verwaltung um bitte der Aufschiebung der Nutzung des Quartiers. Krankmeldung als Kopie bei der Verwaltung vorlegen und dann sollte es klappen. Hängt allerdings auch von der Art und Schwere der Krankheit ab was dann wieder im Verhältnis zur längeren Nutzung des Quartiers passen müsste. Mit z.B. Gipsfuß kann man trotzdem wieder in die Wohnung ziehen, da könnte Verwaltung dann einfach Hilfe anbieten Zwecks Sachen tragen wenn man selbst niemanden hat.
1.) Die Sanierung ist ja an sich abgeschlossen somit ist die Klausel erfüllt, ein bisschen Malern und so zählt nichts mehr als Sanierung bzw Modernisierung der Wohnung genau so sieht es auch mit außen Arbeiten aus.
2.) Im den Fall kommt der Arzt zu dir oder schnellst möglich geht man selbst zum Arzt, falls es wieder Erwarten schlimmer wird, ruft man eh einen Notarzt.
2.2.) in diesem Fall gab es garantiert schon Probleme mit der Verwaltung. In irgendeiner Art und Weise die das Verhältnis maßgeblich gestört haben
Mach einfach keinen Stress und geh zurück in deine Wohnung. Was soll eigentlich immer dieser Unsinn? Macht es eich Spaß anderen Probleme zu bereiten?
Jeder reiche Schnösel der nie Probleme machen müsste pocht auch auf sein Recht. Gerade Immobilienfirmen. Wie schnell ist die Kündigung da wenn Mietzahlungsrückstände sind etc.
Ich habe jetzt AUCH mal Rechte und werde diese nutzen. Wenn andere Duckmäuser sind ist das deren Problem.
- Außenfassade gehört nicht zur Sanierung der Wohnung. Malerarbeiten sind Schönheitsreparaturen, aber keine Modernisierung oder Sanierung. Entsprechend greift hier die Klausel gar nicht mehr. Da müssen schon noch größere Dinge laufen.
- Wenn der Mieter das Ausweichquartier nicht räumen kann, wegen Gründen, die in sein Risiko fallen, dann muss der Mieter die Kosten des Ausweichquartiers ab diesem Zeitpunkt tragen.
Zu 1. In der Klausel wurde von Fertigstellung und Modernisierung gesprochen. Also nicht explizit nur die Innenräume. Und solange der Balkon nicht fertig ist und ein Baugerüst die Wohnzimmerfenster abdunkeln hat der Vermieter Pech. Deshalb ja die Klausel die den Mieter vor jeglichen Bauarbeiten schützt, oder?
Zu 2. Wie hoch sind die täglichen Kosten der Nutzung des Ausweichquartieres für den Mieter? Woran wird die Summe bemessen?
Zu 1: Das stimmt so nicht. Die Klausel bezieht sich offensichtlich auf Sanierungsarbeiten. Entsprechend ist eine normale Einschränkung wie eine Verdunklung hinzunehmen, ohne dass ein Anspruch auf ein Ausweichquartier besteht. Diesen Streit würde der Mieter sehr sicher verlieren.
Zu 2: Entweder die Kosten, die der Vermieter tatsächlich trägt oder falls es seine eigene Wohnung ist, die entgangenen Mieteinnahmen.
Vielen Dank für deine ausführliche Info! 😃
Zu 1. Es wurde neben Sanierung auch von Modernisierung gesprochen. Dazu müssten eigentlich auch die Arbeiten an der Außenfassade und Balkon gehören.
Zu 2. Die Verwaltung gibt vor schon einen Nachmieter für die Austauschwohnung zu haben der rein will und vorher müssen da wohl auch noch kleine Arbeiten gemacht werden. Kommt dann für den Mieter der das Ausweichquartier nicht verlässt noch höhere Kosten zu? Und was passiert im schlimmsten Fall, also nach welchem Zeitraum kommt Polizei um die Wohnung aufzubrechen?
Zu 1: Das ändert nichts. Arbeiten außerhalb der Wohnung sind weder Sanierung noch Modernisierung der Wohnung.
Zu 2: Kommt jetzt darauf an, ob der Mieter nicht kann oder nicht will. Bei "nicht will" können höhere Kosten auf ihn zu kommen. Zum zweiten Teil bin ich mir nicht sicher, aber ich würde vermuten der Vermieter bräuchte sogar ne Räumungsklage.
Zu 1. Deswegen wurde ja EXTRA die Klausel eingeführt damit eben auch solche kleinen Arbeiten mit abgedeckt werden und der Mieter erst nach kompletter Sanierung zurück zieht. Auch dass er kein Baugerüst mehr vor der Nase hat. Die Verwaltung ist ja selbst Schuld wenn sie die Klausel akzeptiert, oder? 😁
Zu 2. Was ist bei Bettlegerigkeit mit Fieber etc? Da geht ja keiner zum Arzt für eine Krankschreibung.
Und was ist im Härtefall wenn die Verwaltung kein Einsehen hat? So schnell darf ja auch nicht Schlüsseldienst oder Polizei die Wohnung aufbrechen. Was passiert da?