Konzert mit Werk von Bach auf Youtube zeigen? Darf ich das?

2 Antworten

Laut UrhG Dauer des Urheberrechts können die Erben eines Urhebers keine rechtlichen Mittel mehr gegen dich mit Erfolg einsetzen, wenn der Urheber am 1.1. des Jahres der Tag vor 70 Jahren schon tot war.

Johann Sebastian Bach war das.

Falls ihr aber ein Arrangement des Werkes verwendet, dessen Urheber das nicht war, müsste man schauen, ob durch dieses Arrangement ein neues, eigenes Urheberrecht erworben wurde. Mein Tipp: Meist eher nicht! Aber lies selbst da nach.

Der Urheber des Notendrucks kann nur klagen, wenn ihr seine Noten statt zu kaufen einfach kopiert habt, steht in UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch Absatz 4a.

Allgemein gilt: Ob eine unzulässige "öffentliche Wiedergabe" nicht-kommerziell ist oder kommerziell, spielt nur eine geringe Rolle: Dadurch könnte höchstens der Schadensersatz ein wenig geringer ausfallen, wenn kein Gewinn erwirtschaftet wurde.

Gruß aus Berlin, Gerd

Nein, musst du nicht, das ist Fair Use

Flabes23 
Fragesteller
 11.12.2020, 12:22

Habe kurz recherchiert: "Fair Use" ist US-Rechtssystem und gilt für D offenbar nicht :-(.