Mein Song wurde geklaut! Was nun?

12 Antworten

Du schreibst nicht, wer das Lied komponiert hat, und nicht, wer den Text dazu gedichtet hat.

Das wäre aber hilfreich, wenn es um ein Urheberrecht geht.

Zum Strafrecht: Das steht hier direkt im Urheberrecht drin:

UrhG § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Eine Strafanzeige kann man überall stellen - sogar online: "Online-Wache der Polizei" googeln!

Die Straftat wird aber nur verfolgt, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Falls nicht, bleibt einem nur der Privatklageweg - strafrechtlich.

Urheberrechtlich kann man aber dies verlangen: UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo,

für mich ein Thema ums Urheberrecht und gleich die Empfehlung einen versierten Anwalt zu diesem Thema zu kontaktieren.

Natürlich werdet ihr nachweisen müssen, das der Ursprung bei Euch liegt. Ich denke aber das es da ja auch Unterlagen wie Noten usw. geben wird. Zudem werden sich doch bestimmt einige aus Eurem Umfeld finden lassen die bestätigen können das Ihr die Urheber seid.

Ich kann mir gut vorstellen, bei uns war das zumindest so, dass man gute Freunde, eine Freundin usw. mal mit bei den Proben hat wenn der Song einstudiert wird. Da würde ich ansetzen um den Nachweis, der unbedingt notwendig ist, zu erbringen.

Ist dieser erst einmal erbracht ist der Rest Formsache, ein Anwalt wird die anderen gebührenpflichtig abmahnen und eine Unterlassung fordern.

Vielen Dank, ich habe gehört, dass ich in die Anzeige in Köln erstatten muss, da die Band in Köln lebt... stimmt das so?

@captainkirk7

Leider nein, es ist keine Straftat!

Du kannst jeden Anwalt nehmen den Du willst, also bei Dir in der Nähe oder sonst wo. Kommt es zur Klage muss diese tatsächlich beim zuständigen Gericht der Gegner eingereicht werden.

Das alles macht aber Dein Anwalt und es muss Dich nicht kümmern. In der Regel wird das Gericht dann einen Gütetermin ansetzen, nach dem, wenn keine Einigung gefunden wurde, unmittelbar die Hauptverhandlung folgen wird. Ist Dein Anwalt dann mit den notwendigen Rechten ausgestattet, kann er also Vergleiche schließen oder hat den Auftrag auf solche nicht einzugehen, musst Du nicht mal unbedingt persönlich erscheinen.

Ist der Klageort sehr weit entfernt wird sich Dein Anwalt mit einem Korrespondenzanwalt zusammen schließen der die Sache Vorort regeln wird.

@captainkirk7

Nein. Anzeige kannst du überall erstatten. Ein mögliches Verfahren wird zwar bei der zuständigen StA (vermutlich Köln) durchgeführt. Aber das ist für das stellen der Anzeige egal...

@Grinzz

Ergänzung: Ich glaube aber nicht, dass dir eine Anzeige wirklich weiterhelfen wird...

@Grinzz

Leider nicht richtig so, die Staatsanwaltschaft wird sich der Sache nicht annehmen, das es sich um keine Straftat handelt, es bleibt nur der oben beschriebene Weg der Zivilklage.

@Quasimo

Deswegen meine Ergänzung ;-)

ich würde erstmal mit der band aus köln reden und nicht gleich mit dem anwalt drohen den es gibt meist auch eine friedliche lösung.

  1. Was hier zum Tragen kommt ist nicht das Strafrecht sondern das Urheberrecht.

  2. Die Urheberschaft müsst Ihr beweisen und zwar in Form der Erstellungsdatums und der Noten.

  3. Das mit dem Datum der Erstellung dürfte schwierig werden da Ihr mit Sicherheit nicht, wie es so einige Bands und Produzenten tun, eben genau diese Noten und Notizen per Einschreiben direkt an sich selbst zu senden.

Wer Euch helfen kann ist ein Fachanwalt für Medien und Urheberrecht. Dieser kostet erst einmal Geld und ob Ihr hier wirklich so gute Karten habt, das wird sich dann auch raus stellen....

Aber mit einer Anzeige musst Du hier nicht kommen. Das macht wenig bis 0 Sinn.

Soweit ich weiß ist das covern eines Liedes erlaubt, egal ob es den Urhäbern gefällt oder nicht und ob die andere Band damit einverstanden ist. Das Theater gabs damals bei Heino und die Ärzte. Das heißt aber das sie den Text komplett übernehmen müssen und die Melodie dürfen sie abändern, wenn das der Fall ist da nichts zu machen. Sie müssen nicht einmal erwähnen das es ein cover ist, das machen allerdings die meisten Künstler eh, weil es sich so gehört.

Mein Tipp, kontaktiert die Band, sagt das ihr es nicht toll findet und ihr zumindest darauf besteht, da der text von euch stammt, das sie erwähnen das es eine Cover Version ist.

LG Roksana.

"Soweit ich weiß ist das covern eines Liedes erlaubt, egal ob es den Urhäbern gefällt oder nicht und ob die andere Band damit einverstanden ist. Das Theater gabs damals bei Heino und die Ärzte." Das liegt daran, dass die "gecoverten" Urheber allesammt Mitglied der Gema waren. Als Gemamitglied überträgt man vertraglich den Verkauf der Nutzungsrechte zu bestimmten Konditionen an die Gema. Die hat dann den Auftrag, die Nutzungsrechte an alle zu verkaufen, die sie wollen. Das lässt sich dann auch nicht mehr rückgängig machen, wenn dem Urheber einfällt, dass ihm die Nase von einem, der die Nutzungsrechte will, nicht gefällt.

"Das heißt aber das sie den Text komplett übernehmen müssen und die Melodie dürfen sie abändern" Das stimmt nicht. Die Bearbeitung einer Komposition bedarf der Zustimmung des Urhebers.

@TheStone

Um das noch mal klarzustellen: Heino hat an die Urheber (über den Umweg der Gema) Geld dafür bezahlt, dass er deren Stücke auf CD veröffentlichen durfte, genau wie jeder Veranstalter Geld dafür bezahlt, auf deren Veranstaltungen er diese Stücke aufführt.

(das sich einige der Urheber darüber beschwert haben, halte ich aus genau diesem Grund lediglich für Imagepflege oder sogar marketing. die haben nämlich alle gut dran verdient.)