kontosperrung durch inkasso uvg

7 Antworten

Guten Tag,

es ist etwas schwierig die einzelnen Schritte hier nach zu vollziehen.

Punkt 1) Das Inkasso Unternehmen soll umgehend eine Aufstellung geben über bereits gezahlte Beträge. (Du solltest aber auch eine Aufstellung für Dich selber anfertigen) zum Abgleich.


Punkt 2) Keinen Verzicht akzeptieren, was bei einem normalen seriösen Inkasso auch nicht üblich sein dürfte.

Punkt 3) Dringend Gespräch mit der Hausbank vereinbaren und Papiere, Zahlungsbeleg usw. dort vorlegen und um Mithilfe bitten.

Es scheint nach Deiner Aussage kein seriöses Inkasso Unternehmen zu sein. Notfalls einen RA. mit Deinen Interessen beauftragen. Damit er sich einen Überblick verschaffen kann um Dir die nötige, korrekte Hilfe zu geben. Oder evtl. Schuldnerberatung, die helfen wohl in diesen Fällen ebenfalls und sind -glaube ich- kostenlos! Die Adresse für Schuldnerberatungen findest Du sicher online. Die Sache eilt, sonst wird es nur noch unangenehmer! Viel Glück!

mepeisen  09.08.2014, 18:44

Ergänzung: UVG hat es faustdick hinter den Ohren. Die fordern völlig absurde nicht durchsetzbare Gebühren mit diesen Druckmitteln und der eingeschüchterte Schuldner bezahlt voller Panik. Dafür gibt es wenig Gründe. Schau, dass du wie vorgeschlagen ein P-Konto bei deiner Bank einrichtest und ggf. Bescheinigungen dort abgibst zur Erhöhung des Freibetrages wegen Kindern u. Ehepartner. Dann einen Textvorschlag per Einschreiben ans Inkasso:

"Wertes Inkassobüro. Sie werden aufgefordert, mir unverzüglich eine Forderungsaufstellung im Detail zukommen zu lassen. Sie werden aufgefordert, insbesondere verbotene Gebühren wie Kontoführungskosten zu entfernen. Verweigern Sie sich, werde ich unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und Sie zudem bei der Polizei wegen Nötigung anzeigen. Ich werde mir zudem vorbehalten, sie beim Aufsichtsgericht anzuzeigen. Die Forderungsaufstellung werde ich überprüfen lassen. Soweit dort weitere verbotene Gebührenpositionen enthalten sind, werde ich ohne Vorwarnung gegen Sie vorgehen."

Es war ganz schwierig diesen Text zu lesen ohne Punkte am Satzende.

Zur Ursprungsforderung kommen immer Zinsen und Gebühren dazu. Darum sind das jetzt auch 999 Euro, weil die Kontensperrung das Inkassounternehmen auch wieder Geld gekostet hat. Diese Kosten trägt nicht das Inkassounternehmen sondern will das natürlich auch von dir.

Wenn du eine Zahlungsvereinbarung geschlossen hast, musst du der nachkommen und kannst nicht einfach die Zahlungen einstellen, nur weil du Auskünfte nicht bekommen hast.

Ansonsten rate ich dir dringend mit der neuen Vereinbarung eine Schuldnerberatung aufzusuchen oder einen Anwalt zu konsultieren. Dort kann dann auch geprüft werden, ob die Höhe der Forderung korrekt ist insbesondere auch die Berechnung der Zinsen und Gebühren durch das Inkassounternehmen. Ob ein P-Konto für dich das richtige ist, kann dir dort auch gesagt werden.

mepeisen  09.08.2014, 18:47

Kontosperrung kostet an Gerichtskosten und RVG-Kosten nicht mal 100 €. Dass das hier nun bei 999€ liegt ist ein schlechter Scherz. Das hat mit Zinsen und Gebühren nichts zu tun, das ist Abzocke und dafür ist UGV auch polizeilich bekannt.

Ganz sicher: Die versuchen hier illegal einige hundert Euro zu erpressen. Vor 2 Jahren waren das 728€. Hätte man nichts bezahlt und diese Kontosperrung nun als Vollstreckungsmaßnahme gesehen, wären das rechnerisch mit Zinsen noch nicht mal 999€ am Ende. Hier wurden aber sogar fast 400€ bezahlt... Rechne es mal aus...

holunder61  09.08.2014, 19:06
@mepeisen

Darum hatte ich ihm auch geraten, die Höhe der Forderung prüfen zu lassen.

mepeisen  09.08.2014, 22:39
@holunder61

Dein Beitrag liest sich allerdings am Anfang, dass du das in Ordnung findest, wie hoch der Betrag ist. Sorry.

Ansonsten: Alleine der gesunde Menschenverstand sagt bereits, dass da etwas falsch ist. Dazu braucht es keine Schuldnerberatung. Der Tipp ist zwar in Ordnung, aber die kostenlosen Schuldnerberatungen haben meist wenig Zeit bzw. da dauert es, bis man dran kommt.

Gerade bei so etwas kann man sich sehr gut erst einmal mit erfahrenen Usern in Foren austauschen, denn da fällt normalerweise auf den ersten Blick auf, was an Schwachsinn gefordert wird. Sobald man einen konkreten Anhaltspunkt hat, was falsch ist, geht man damit zum Anwalt und lässt ihn das ganze mittels Vollstreckungsabwehrklage regeln. Dann bleiben die wenigstens auf einigem Schaden sitzen (Gerichtsgebühren, Anwaltsgebühren). Außerdem wie gesagt eine Strafanzeige, die sind bereits Polizei bekannt, die Hampelmänner dort.

Kann man sich keinen Anwalt leisten, geht man mit den Infos, was falsch ist, zum örtlich zuständigen Amtsgericht und beantragt einen Beratungsschein.

Nicht falsch verstehen: Schuldnerberatungen machen auch einen vernünftigen Job. Aber die UGV ist ein Kaliber, wo man besser direkt mittels Gericht und Klage vorgeht und nicht lange herum diskutiert oder auf einen freien Termin bei der SB warten sollte.

Kontosperre für Anerkenntnisse (Betrugsforderungen, überhöhte Kosten, Zahlungen an der Pfändungsgrenze vorbei)?

Dann: Strafanzeige wegen gewerblicher Erpressung!

Die sogenannten Vorpfändungen bzw. vorläufigen Zahlungsverbote (§845 ZPO) dürfen nur zur Sicherung von Vermögen und Gläubigerrang in der Zwangsvollstreckung verwendet werden. Missbrauch als empfindliches Übel (z.B. fortgesetzte Kontosperrung), um damit Zahlungen (insbesondere unter Umgehung der Pfändungsgrenze), Anerkenntnisse von betrügerischen Grundforderungen, Fantasiegebühren oder Ratenzahlungen mit weiteren Kostenforderungen zu erreichen, ist strafbare Erpressung!

Wenn es Erpresserbriefe gibt, in denen die Aufhebung eines Zahlungsverbots (bzw. Vorpfändung, Kontosperre) von solchen Anerkenntnissen oder Zahlungen abhängig gemacht wird: Mit zur Polizei nehmen und da gleich zu den Akten geben! Idealerweise mit Verweis auf den Erweiterten Verfall (Vermögenseinzug :-) nach §73d, §256 Abs.2 und §263 Abs.7 StGB! Die Anzeige befindet sich da schon in guter Gesellschaft.

Das gilt verschärft, wenn es entweder gar keine Vollstreckungstitel gibt oder diese schon abgezahlt sind! Dann müssen sie auch alle entstandenen Schäden (z.B. nicht eingelöste Lastschriften) bezahlen, und man hat einen Unterlassungsanspruch! Unbedingt Anwalt nehmen, ggf. mit Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe!

Siehe auch hier, inkl. Vorlage für Strafanzeige:

https://www.gutefrage.net/tipp/kontosperrung-bzw-pfaendung-durch-inkasso--geldeintreiber---ohne-vollstreckungstitel-illegal


whiteTree  19.03.2015, 21:32

Ach so, ein P-Konto schützt auch vor solchen Kontosperren!

whiteTree  19.03.2015, 21:39

Wurden Anerkenntnisse, Ratenverträge usw. unter Androhung fortgesetzter Kontosperren geleistet, sollten die unverzüglich wegen widerrechtlicher Drohung, §123 BGB (und meist auch anderem) angefochten werden. "Verträge", die durch Bedrohung, ob mit vorgehaltener Pistole oder missbräuchlichen Kontosperren, zustande gekommen sind, sind nichtig!

Ja diese Inkasso ,die haben es in sich.Wandle dein Konto gleich am Montag in ein P- Konto .da hast du dann einen Freibetrag von 1045 € und mit zwei Kindern und der Ehefrau,ist es mehr.Dazu musst du aber eine P- Konto Bescheinigung bei deiner Bank vorlegen.Die bekommst du bei Rechtsanwälten und Schuldnerberatungen.Besser du googelst nach P- Konto Bescheinigung,da bekommst du dann über die Rechtsanwälte eine P- Konto Bescheinigung,bzw wo du dich hinwenden kannst.Wenn du nicht klar kommst,kann ich dir das gerne näher erläutern.

Sofort zum Anwalt gehen.

Keine eigenen Verhandlungen mehr mit diesem Inkassobüro.

Nichts unterschreiben, ohne es vom Anwalt prüfen zu lassen.

Bei der Bank ein Pfändungsschutzkonto einreichten lassen.