Kontopfändung wurde zurückgezogen?
Moin.
eine Frage zu Pfändungen, damit kenne ich mich nicht aus.
Meine älteste Tochter studiert Medizin und wohnt in einer WG.
Vorher hatte sie kurze Zeit bei einem älteren Ehepaar gewohnt.
Letzte Woche wurde ihr Konto gesperrt, ein Betrag von 111€ gepfändet.
Auf Nachfrage bei der Bank konnte lediglich der Gläubiger genannt werden, was zu Verwirrung führte, da es hier keine Verbindlichkeiten gab.
Heute wurde der gepfändete Betrag zu 100% erstattet.
Bei durchsicht ihrer Kontobewegungen konnte ich sehen, dass die mit diesem Verwendungszweck gepfändete Summe bereits im April fristgerecht von ihr überwiesen wurde.
Daher wurde der gepfändete Betrag sich zurücgekgeben.
Als Studentin hat sie eh kaum finanziellen Spielraum, die Pfändung hat sie ganz Schön in die Ecke getrieben.
Hat sie die chance da irgenwie sich gegen zu wehren,Schadenersatz wegen nötigung o.ä.?
Oder ist man dem hilflos ausgeliefert
Gruß Olli
3 Antworten
Es wird sich um ein Versehen des Gläubigers handeln, der seinen Irrtum ja offensichtlich bemerkt hat.
Wenn es ein privater Gläubier ist, müssen ja vor der Pfändung Mahn- und Vollstreckungsbescheid ergangen sein, auf die sie hätte reagieren können.
Solch eine Pfändung kommt i.d.R. nicht "aus dem Blauen".
Etwaige Schadensersatzansprüche, sofern ein Schaden eingetreten ist, wären m.M.n. an den Pfändungsgläubiger zu richten. Damit meine ich denjenigen, der die Pfändung erwirkt hat.
Hatz Sie ein p Konto? Wahrscheinlich nicht. Es gibt ein Pfändungsschutz Konto ein p Konto kurz. Hat man dies nicht hat man keinerlei Ansprüche. Mit dem einführen des p Kontos wurde das so geregelt.
Das einzige was geht da sie fristgerecht bezahlt hatte eine strafanzeige wegen Betrug stellen. Da aber vor der Pfändung Mahnung usw kommt normalerweise ist auch dies normalerweise erfolglos. Es sei denn es kamen keinerlei Kontakte der gegnerischen Seite vorweg.
Man kann also nur für die Zukunft ein p Konto machen.
Dann gibt es rechtlich keine handhaben ohne p Konto.
Ich denke, hilflos, die WG, der Professor, und auch die kurze Zeit werden mit dem Konto nichts zu tun haben.
Es wird ein Vertragspartner sein, der ja zudem auch feststeht.
Wenn ihr ein Schaden entstanden ist (finanziell oder Schufa und so), möge Papa bitte seine Rechtsschutz-versicherung aktivieren und diesen Beseitigungs-Anspruch einfordern lassen.
Grüße nach Schönberg (zu Pfeiffer).
Was meinst du mit Professor??
Naja, es soll doch laut Frage um eine Studierende gehen, deren Konto gepfändet wurde, und die hat ja einen (oder mehrere) Professoren.
Ob die dahinter stecken glaube auch ich nicht, warum also kommt sowas in der Frage?
Was soll die UNI mit ihren privaten Finanzen u tun haben? Den Zusammenhang verstehe ich nun nicht
Weiss ich selber auch nicht; es geht aber doch um eine Studierende, und wenn das so in der Frage rausgehängt wird, muss ja die Uni damit etwas zu tun haben, warum sonst ist das so?
Nein , sie hat kein Pfändungs schutzkonti, gibt auch keinen Grund.
sie ist sehr solide und zuverlässig, es gibt keine Finanziellen Probleme. Zahlt ihre Rechnungen pünktlich. Nachweislich auch der gepfändete Betrag.
Sie versichert mir, dass sie keine Mahnung o.ä. Erhalten hat.
sofern das nicht in der WG einer entgegengekommen und nicht weiter gegeben hast, werde ich ihr empfehlen um Nachweis der der Zustellung von etwaigen Mahnungen etc zu bitten.