Wie erhalte ich unberechtigt gepfändetes Geld vom Finanzamt zurück?

2 Antworten

Einen guten Rechtsbeistand mit entsprechender Spezialisierung zu Rate ziehen und in dessen Ermessen gegebenenfalls klagen.

Viel Glück!

Der Steuerberater, der Euch vor dem Finanzgericht vertritt, wird das richten.

Natürlich bekommt Ihr das zuviel gezahlte Geld zurück. Denn nach den korrigierten Bescheiden aufgrund der Einsprüche, werden die Zahlungen angerechnet.

Übrigens, Vorauszahugen sind immer vorbehaltsfestsetzungen, also wegen Vorauszahlungen immer nur Änderungsanträge, keine Einsprüche. Aber das ist nur Verfahrensrecht.

Ihr hättet an die Sache schon lange einen fähigen StB setzen sollen.