Kontopfändung vorgemerkt - heist?


27.12.2019, 17:14

Habe iwo was gelesen von 14 Tage Schutzfrist ? Giltet das ab dem Zeitpunkt wo die Pfändung vorgemerkt wurde oder ab wann?

3 Antworten

Die Umstellung zu einem P-Konto dauert technisch seine Zeit ja, und insbesondere mit den nächsten Feiertagen (bzw. nicht-Bankarbeitstagen) wird sich das weiter verzögern. Vor dem neuen Jahr gibt es nur noch einen einzigen Bankarbeitstag (Montag) und ich bezweifle dass das so schnell bearbeitet werden kann.

"kann ich ne Überweisung oder so vormerken das die zuerst ausgeführt wird?" Nein, denn dein Konto ist im Moment vollkommen gesperrt durch die Pfändung, du kommst an nichts ran. Nicht am Geldautomaten und nicht durch Überweisungen. Die Buchung für die Pfändung steht schon in der Warteschleife, da wirst du jetzt nichts mehr machen können. Du hättest dich vorher mit den Gläubigern auseinandersetzen müssen (Ratenzahlung vereinbaren usw.)...jetzt ist der Zug komplett abgefahren

(und wie von User @Realisti angemerkt: Auch sobald im Januar die Umstellung auf PKonto erfolgt kommst du nicht an dein komplettes Geld, nur an einen monatlichen Freibetrag von ca. 1100 € (weiß die genaue Summe gerade nicht)

Edit: Die Schutzfrist gilt übrigens ab Pfändungsinformation bzw. Pfändungsandrohung. Die wird vermutlich vor dem 17. gewesen sein? (Z.B. mit vorhergehenden Mahnung "wenn sie in den nächsten 10 Tagen nicht zahlen wird eine Pfändung erwirkt" - das reicht auch schon)

Dein Nutzer-Name passt wie die Faust auf Auge!

Mal ehrlich. Du sagst heute auf der Bank gewesen zu sein. Wäre das nicht die beste Gelegenheit gewesen, sich hier ausführlich zu informieren?

Das Wichtigste in Kürze:

am 17.12.19 wurde eine kontopfändung vorgemerkt.

Das war letzte Woche Dienstag. Warum bist du erst heute zur Bank gegangen.

Über die bevorstehende Kontopfändung hat dich deine Bank zeitnah informiert.

Ebenso über den zu pfändenden Betrag.

Zunächst kommt es nun darauf an, welche Art von Einkommen auf dein Konto fließen.

Handelt es sich um Gehaltszahlungen oder Sozialleistungen?

Sozialleistungen sind nicht pfändbar!

Der Pfändungsfreibetrag liegt bei etwa 1000,- EUR.

Zahlst du Unterhalt oder gehst arbeiten liegt der Freibetrag etwas höher.

komm ich iwie früher an das Geld ran?

Wenn dem so wäre, gäbe es ja kein Problem!

Um wenigstens über den pfändungsfreien Betrag verfügen zu können, musst du zum Amtsgericht und dir eine richterliche Verfügung besorgen.

Mit dieser Verfügung gehst du anschließend zu deiner Bank.

Die Bank wird angewiesen, den an den Gläubiger überwiesenen Betrag zurück zu buchen.

Bis das P-Konto aktiv ist, müsstest du dieses Spiel jeden Monat von neuem machen.

Die richterliche Verfügung gilt jeweils nur für einen Akt!

Du solltest dich möglichst früh auf den Weg zum Amtsgericht machen.

Um 12:00 Uhr ist da Schicht. Wer bis dahin seine Verfügung nicht erhalten hat, muss am nächsten Tag wieder kommen.

Folgende Unterlagen musst du vorlegen:

  • Pfändungsverfügung
  • Einkommensnachweis
  • Mietbescheinigung
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Kontoauszüge
  • Personalausweis

Da ich selbst nicht betroffen bin, kann ich für die Vollständigkeit nicht garantieren.

Im Zweifel solltest du dich lieber beim Gericht informieren.

Ich habe die Befürchtung, dass du gar nicht an dein Geld kommst, bis du das P-Konto durchhast. In der Höhe der Pfändung geht komplett alles weg, bis diese Kontopfändung vollständig bezahlt ist. Selbst mit dem P-Konto kommst du nicht an dein ganzes Geld. Du hast dann nur einen Freibetrag, der nicht gepfändet werden kann. Der Rest ist auch damit weg.