Kontopfändung trotz Insolvenz und Pfändungsverbot?

6 Antworten

"dass eine Kotopfändung unrechtmäßig ist."

Wieso sollte eine Kontopfändung nicht rechtmässig sein? Wer Forderungen hat darf auch versuchen zu pfänden. Dass diese Forderung mit in die Insolvenzsumme fließt und eben darüber geklärt werden muss (damit die Rangfolge einbehalten wird), muss dein Insolvenzverwalter mit der Firma/dem Gläubiger regeln der die Pfändung erwirkt hat. Und zusehen dass diese die Pfändung ruhend stellt.

Der BANK ist das alles herzlich egal und das darf ihr auch herzlich egal sein.  Die Bank kann nur das machen was ihr aufgetragen wird - dh geht ne Pfändung ein muss sie diese auch so behandeln. Der Bank ist es nicht zuzumuten für die Streitereien zwischen dir und den Gläubigern herzuhalten und das zu regeln. Sie sieht nur "Pfändung ist da, an die muss sie sich halten" (Wenn sie es nicht müsste würde sie das auch nicht tun. Das ist nämlich ne Menge Extra Arbeit)

(aber so oder so: Freibetrag bleibt doch identisch, egal ob Insolvenz oder Pfändung. Wie kann es dann sein dass die Pfändung euch nen Nachteil verschafft? Deswegen wird doch auch nicht mehr Geld einbehalten. Sofern ihr ein P Konto habt)

jurafragen  31.07.2015, 21:05

Dass diese Forderung mit in die Insolvenzsumme fließt und eben darüber geklärt werden muss (damit die Rangfolge einbehalten wird), muss dein Insolvenzverwalter mit der Firma/dem Gläubiger regeln der die Pfändung erwirkt hat.

Nein, muss er nicht.

Der Pfändungs- und Überweisungbeschluss ist offensichtlich zu unrecht ergangen. Dann muss man eben den Rechtsbehelf der Erinnerung einlegen und das Amtsgericht hebt den Beschluss wieder auf, da eben ein Vollstreckungsverbot im Insolvenzverfahren besteht.

Der Bank ist es nicht zuzumuten für die Streitereien zwischen dir und den Gläubigern herzuhalten und das zu regeln

Die Bank hat hier auch nur 2 Möglichkeiten, nämlich entweder die Pfändung zu beachten und ggf. auch zu bedienen oder eben als Drittschuldner den Rechtsbefehl der Erinnerung einlegen.

aggrostyler97 
Fragesteller
 31.07.2015, 21:16

Entschudligung da habe ich mich wohl nicht klar ausgedrückt

der Insolvenzverwalter hat es bereits geklärt, jedoch  scheint es wohl welche zu geben die das ganze nicht im Kopf behalten.

Natürlich ist es rechtens zu pfänden, jedoch wurde, wie schon gesagt, mit jedem Gläubiger die Sache geklärt, deshalb kann es doch nicht sein, das unser Konto gepfändet wird.

um meinem Informationen nach ist es dann nicht mehr rechtens, wenn diese Regelung besteht.

Einen Nachteil bringt es, da mit dieser Pfändung auch ein ziemliches minus auf dem Konto enstanden ist und weder Transaktionen noch sonst etwas mit dem Konto in diesem Zustand möglich sind.

jurafragen  01.08.2015, 04:18
@aggrostyler97

der Insolvenzverwalter hat es bereits geklärt, jedoch  scheint es wohl welche zu geben die das ganze nicht im Kopf behalten.

Der Insolvenzverwalter ist dafür nicht zuständig. Das Problem liegt bei Deinem Vollstreckungsgericht (und beim Gläubiger).

Natürlich ist es rechtens zu pfänden

In dem Fall ist es nicht "rechtens". Das ändert aber nichts daran, dass die Bank auch an rechtswidrige Beschlüsse gebunden ist und hier ggf. dem Gläubiger gegenüber in der Haftung ist.

Einen Nachteil bringt es, da mit dieser Pfändung auch ein ziemliches minus auf dem Konto enstanden ist

Durch eine Pfändung entsteht kein Minus auf einem Konto. Außer bei der Postbank, wenn man sich dort den verfügbaren Betrag am Geldautomaten ansieht.

Die Bank kann da nichts dafür. Wenn das Vollstreckungsgericht die Pfändung ausspricht, dann muss sie sich daran halten. Du solltest also das Vollstreckungsgericht auf das Restschuldbefreiungsverfahren aufmerksam machen und ggf. den Rechtsbehelf der Erinnerung einlegen, um die Pfändung loszuwerden. Ob hier aber tatsächlich das Vollstreckungsverbot griff, kann ich nicht sagen, da es dabei auch auf den konkreten Gläubiger und den Verfahrensstand ankommt.

Du kannst ein P-Konto beantragen. Dann sind ca. 1080 € pfändungsfrei. Auch eine EC Karte darf jetzt beim P-Konto behalten werden.

Sonst muß das Amtsgericht wieder das Konto freigeben

Wenn die Forderung erst nach der Insolvenzeröffnung entstanden ist, dann dürfen auch Pfändungen ausgebracht werden und die Pfändungen sind rechtmäßig.

Hallo

ich verstehe nicht, warum Du kein sogenanntes " P " Konto bei Deiner Bank eingerichtet hast!

Ein P-Konto ist Pfändungsfrei, das ist zum Schutz von Schuldnern geschaffen worden, zum Schutz gegen hemmungslose Geldeintreiber!

Sicher sollst Du gemachte Schulden bezahlen, aber Dir mus auch die Möglichkeit eingeräumt werde zu existieren, dazu ist das schützende "P" Konto geschaffen!