Kann ich mein P-konto selbständig bei der Bank wieder umwandeln in ein normales Konto oder benötige ich eine Bescheinigung vom Insolvenz Verwalter das ich das?

4 Antworten

Frag Deine Bank, jede handhabt das anders. Aber ich glaube auch, dass Du es nicht zurückwandeln kannst. Da müsstest Du wohl ein neues eröffnen.

Hallo. 

Du kannst das pKonto nicht umwandeln. 

Kündige  es u versuch  mit deiner Bank  zu klären ob sie dir ein normales neues machen

Du befindest dich in einer Verbraucherinsolvenz, hast ein P- Konto und möchtest es wieder in ein normales Girokonto ohne Pfändungsschutz und lästige Freibeträge umwandeln ?
Das geht !
Sobald dein Insolvenzverfahren geschlossen ist ( du weißt das bei einer InSo 2 Verfahren parallel laufen ? Zum einen das Insolvenzverfahren und zum anderen die sogenannte WVP )
Wenn also der letzte Prüfungstermin vorbei ist , der Treuhänder die Schlussverteilung vollzogen hat , wird dein Verfahren geschlossen . Hierzu erhältst du einen entsprechenden Bescheid . Darin steht das du dich nunmehr in der WVP ( Wohlverhaltensphase ) befindest .
Mit diesem Beschluss gehst du zur Bank und bittest darum dein Konto umzuwandeln. Sie werden noch die Frist von 14 Tagen ( steht im Bescheid ) abwarten , aber danach ist es vorbei .

Du kannst jederzeit ein P-Konto in ein normales Konto umwandeln. Das ist dem IV oder der Bank ziehmlich egal. Es sit Dein Risiko,denn wenn dann Pfändungen eingehen ist Dein Geld nicht geschützt und wird an den Gläubiger ausgekehrt.