Konto Vollmacht erteilt bekommen, zählt das als Erbe?

16 Antworten

Vollmacht und Erbeinsetzung haben nichts miteinander zu tun. Falls die Oma nicht auch noch ein Testament gemacht hat, bekommst Du ein ernsthaftes rechtliches Problem:

Aufgrund der Vollmacht darfst Du zwar gegenüber der Bank nach dem Tode der Oma über das Guthaben verfügen. Sofern Du nicht aufgrund gesetzlicher Erbfolge als Erbe berufen bist, ist das Geld einer dritten Person und nur die darf materiellrechtlich über das Guthaben verfügen.

Ergo: Man wird Dich auf Rückzahlung verklagen.

Deine Vollmacht hat mit den Erbschaftsangelegenheiten nichts zu tun. So wie es aussieht, darfst Du dich nur um ihre reinen Bankangelegenheiten kümmern. Und wenn diese reine Bankvollmacht (von der ich mal ausgehe) keine Regelung bezüglich "über den Tod hinaus" enthält, ist sie mit dem Ableben deiner Oma ohnehin nicht mehr gültig und dann wird das Vermögen von Oma erst mal ein Fall fürs Betreuungsgericht. Es sei denn Oma hätte für diesen Fall schon vorgesorgt und noch eine Überraschung bereitgehalten.

Es ist auch nicht sinnvoll mit solch einer Bankvollmacht "strategisch klug" eigene Bedürfnisse zu befriedigen. Denn in einem solchen Fall rückt dir die ebenfalls "mitrechnende Verwandtschaft" ganz schnell auf die Pelle und plötzlich bist Du gezwungen Rechenschaft über die finanziellen Bewegungen abzulegen.

Oh, Betreuungsgericht... - bei Tod braucht´s ja gar keine Betreuung mehr. Da ist wohl eher das Nachlassgericht am Zuge. Sry,

Natürlich ersetzt diese Kontovollmacht keinen Erbschein! Sobald Deine Oma verstorben ist, verlangt die Bank einen Erbschein, damit Konten aufgelöst, Guthaben abgehoben werden können etc. Die Bank führt nur noch alle gewöhnlichen Buchungen des Verstorbenen aus, also Strom, Miete etc bezahlen, Kosten für Beerdigung übernehmen etc. (Hier gibt es einen Ermessensspielraum der Bank) Dann ist Feierabend - die Bank friert dann eventuelle Guthaben ein, bis ein Erbschein vorliegt!

In Deutschland gibt es 3 Arten von Bankvollmachten. Der Normalfall ist die prämortale Bankvollmacht. D.h. diese Vollmacht erlischt automatisch mit dem Tod des Kontoinhabers- Du kannst dann also kein Geld mehr vom Konto holen. Nur diejenige Person, die der Bank einen Erbschein vorlegt, kann dann über das Konto verfügen.

Hier kannst Du auch alles nachlesen. http://de.wikipedia.org/wiki/Bankvollmacht

Es ist richtig, was die meisten hier schon geschrieben haben: die normal Kontovollmacht erlischt bei Tod und würde hier auch keinen Erbschein ersetzen.

Mich interessiert, wie du auf die Idee mit dem Erbe kommst? Deine Oma hat dir eine Vollmacht erteilt, damit du ihre Bankgeschäfte erledigst, falls sie dazu nicht mehr in der Lage ist. Das zeugt von großem Vertrauen. Sie hat dir aber auch gesagt, dass das Geld auf dem Konto für ihr Begräbnis ist. Sie hat also vorgesorgt, damit die Hinterbliebenen nicht mit den ganzen Kosten dastehen.

Was hättest du den mit dem Geld, welches für ihr Begräbnis gedacht ist, machen wollen? Ausgeben?!? Ich hoffe, deine Oma bekommt ein anständiges Begräbnis von ihrem Geld.