Kontaktsperre: Kläger versucht, Kontakt aufzunehmen?
Angenommen man hat eine gerichtliche Kontaktsperre (einstweilige Verfügung) ggü. einer Person: Was passiert, wenn mich diese Person anschreibt? Also, wenn nicht ich mit der Kontaktsperre versucht, Kontakt aufzubauen, sondern genau umgedreht?
7 Antworten
Das kommt darauf an, worum es in dem Schreiben geht und wer das tatsächlich zugestellt hat.
Bei einer per einstweiliger Verfügung veranlassten Kontaktsperre sind beide Streithähne zum Kontaktverbot "verdammt".
Allerdings kann es schriftliche Kontakte geben wenn es z.B. um Schadenersatzangelegenheiten geht. Also andere gerichtliche Schritte noch im Hintergrund laufen.
Diese Schreiben stellt aber der Gerichtsvollzieher zu (auch im Auftrag des Klägers...), nicht der normale Postbote...
Wenn der Brief also nicht in 'nem gelben Umschlag war dann hat der Kläger die Verfügung außer Kraft gesetzt.
Du musst das umgehend dem Gericht melden welches die Verfügung ausgestellt hat. Das entscheidet dann wie es weitergeht mit euch Zankäpfeln.
Auf keinen Fall in die Falle tappen und jetzt denken, Du brauchst Dich nicht an die Verfügung halten... dafür brauchst Du 'ne Aufhebungsverfügung. ;)
warehouse14
Für ein einmaliges "Ausrutscher" wird wohl nichts passieren. Die Person muss sich vor allem physisch von dir fern halten und darf natürlich auch nicht, dich durch ständige Kontaktaufnahme jeglicher Art belästigen oder bedrängen. Dafür könntest du sie anzeigen.
Das war nicht eindeutig. Natürlich gilt die Kontaktsperre gegenseitig. Du hast auch ein Recht, in Ruhe gelassen zu werden. Ignoriere ihn vorerst.
Also heißt es, wenn die Person, die den Antrag zur Kontaktsperre gestellt hat, mir schreibt, dann kann ich die genauso gut verklagen?
Beweise sichern, sammeln und nach einer Weile mit einer Referenz auf das Urteil an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Sonst nichts, kein Rückschreiben, keine Antwort, rein - gar - nichts - !
Ich meine genau umgedreht. Die Person, die mich angeklagt hat, hat mir geschrieben.
Beweise sichern, Unterlagen sammeln, totale Funkstille und dann Unterlagen mit Referenz der Staatsanwaltschaft zukommen lassen...
Dann würde ich nicht darauf reagieren
Dann würde ich (der die Kontaktsperre hat) diese Provokation zur Missachtung ignorieren
Nein. Ich meine genau umgedreht. Die Person, die mich angeklagt hat, hat mir geschrieben.