GbR: Gewinnbeteiligung ohne Haftung möglich?

2 Antworten


https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrgerlichen_Rechts_%28Deutschland%29


Haftung

Alle Gesellschafter einer GbR haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch.[10] Im Außenverhältnis haftet demzufolge jeder Gesellschafter unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten der GbR, ggf. auch mit seinem Privatvermögen.
Im Innenverhältnis kann unter Umständen ein Regressanspruch gegen
Mitgesellschafter bestehen, der aber im Außenverhältnis keine
schuldbefreiende Wirkung entfaltet.[11]


Diese Haftung kann seit einem Urteil des BGH vom September 1999[11] nicht mehr durch einen Rechtsformzusatz ausgeschlossen werden. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung (GbRmbH) gibt es seitdem nicht mehr.


Eine Besonderheit gilt z. B. für geschlossene Immobilienfonds
oder Bauherrengemeinschaften. Der BGH gesteht ihnen aufgrund ihrer
Besonderheiten zu, sich auf Haftungsbeschränkungen zu berufen, die sie
vor der Rechtsprechungsänderung des BGH am 29. Januar 2001[2] mittels AGB oder Namenszusatz begründet hatten. Ab der Änderung ist die Haftungsbegrenzung mittels AGB für solche GbR zulässig.[12] Verschärft wird die Haftung durch die zusätzliche analoge Anwendbarkeit des § 31 BGB. Danach haftet die GbR für ihre Organe, also Gesellschafter bzw. Geschäftsführer. Insofern haften Gesellschafter über § 823 Abs. 1 BGB, § 31 BGB in Verbindung mit § 128 HGB für deliktisches
Handeln der anderen Gesellschafter, sofern der deliktisch handelnde
Gesellschafter dies in Zusammenhang mit dem Betrieb der GbR tat.


Im Mandantenvertrag ist eine Beschränkung der Haftung auf die
Haftpflicht-Versicherungssumme zulässig; dies ist z. B. bei
Steuerberatern üblich. Zu beachten ist hierbei aber § 51a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).





Kathyli88  13.02.2017, 10:34

Das hast aber oft kopiert.

Skankhunt41  13.02.2017, 10:36
@Kathyli88

Und du erzählst falsche Sachen

Kathyli88  13.02.2017, 12:50
@Skankhunt41

Wie das denn? Ich hab geschrieben dass bei einer gbr alle gesellschafter über ihre einlage hinaus haften. Das bedeutet mit allem. Und was ist daran falsch? Das ist das selbe als das wort "gesamtschuldnerisch" zu benutzen. Was bist denn so bissig? Du hattest es doch 4 mal hinkopiert 

tommi84123 
Fragesteller
 13.02.2017, 12:27

Demzufolge würde er also quasi durch den "Gefallen", den er der GbR i.H.v. 10.000 EUR erbracht hat und wofür er nun beteiligt werden soll, im worst-case (wenn A und B nicht zahlen können) für deren 100.000 EUR einstehen. Wäre ja ein schlechter Deal.

Skankhunt41  13.02.2017, 12:29
@tommi84123

Alle Gesellschafter einer GbR haften grundsätzlich
gesamtschuldnerisch. Im Außenverhältnis haftet demzufolge jeder Gesellschafter unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten der GbR, ggf. auch mit seinem Privatvermögen.

Man haftet mit seinen einlagen. Wenn du keine geldeinlagen erbracht hast, haftest du auch nicht mit einer geldeinlage. Im falle einer insolvenz werden sacheinlagen natürlich auch als vermögen gewertet, du musst aber nicht zusätzlich nochmal mit 10.000€ haften. Und was einlagen in form von dienstleistungen sein sollen als gesellschafter, das verstehe ich gar nicht. Wobei bei der gbr alle gesellschafter über ihre einlage hinaus haften. Bist du sicher dass du keine gmbh meinst? So von der summe her würde eine gmbh besser passen. 

tommi84123 
Fragesteller
 13.02.2017, 12:25

Beispiel: Person C ist App-Programmierer und erhält statt z.B. 10.000 EUR für die Erstellung der für den Betrieb benötigten App eine Beteiligung in eben dieser Höhe. Er hat dann eine Dienstleistung erbracht.