Wie setze ich mein Umgangsrecht nach gerichtlicher Anordnung um?

8 Antworten

Nimm einen Zeugen mit! Sollte die Mutter samt Kind nicht anwesend sein bzw. die Tür nicht aufmachen, dann notiere dir das Datum und die Zeit und auch, dass du im Vorwege mehrfach versuchst hast Kontakt aufzunehmen. Der Zeuge soll es gleich gegenzeichnen.

Die Polizei rufen bringt nichts, da es dafür wieder einen gerichtlichen Beschluss braucht. Dafür müsste der Richter "unmittelbaren Zwang" anordnen.

Hier ein Beispiel:

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/gericht-umgangsrecht-des-vaters-mit-polizei-durchgesetzt-1.2930690

Auch die Anordnung einer Ordnungsstrafe oder sogar Haft käme in Frage.

Einen Kindersitz musst du mitnehmen. Richte dich bei der Mutter mal generell darauf ein, dass du alles selbst haben solltest, was du in der Zeit mit dem Kind benötigst.

Sollte also die Mutter morgen nicht anzutreffen sein, bzw. das Kind dir nicht raus gegeben werden, dann gehe wieder zu deinem Anwalt. Ob er vor dem Gerichtstermin in einem Monat allerdings noch was in die Wege leitet ist eher fraglich. also der nächste Versuch dann eine Woche später, dann wieder eine Woche später... Immer mit Zeugen, dass du dort warst. Nicht, dass die Mutter behauptet, du wärst ja gar nicht vorbei gekommen.

Danke fuer die Antwort.

Sie war natürlich nicht da. Polizei kam trotzdem und hat alles aufgenommen. Die schreiben einen Bericht ans Jugendamt. Haben auch noch mit meiner Anwältin telefoniert sie beantragt ordnungsgeld.

@Runcmc93

Dann hoffe ich mal sehr, dass der Richter da ein Machtwort spricht und die Gute sich zukünftig zusammen reißt. Alles Gute für dich!

Polizei anrufen ist genau richtig, die nehmen dann auch gleich die Anzeige auf. Wenn deine Ex sowas zu oft macht und gegen die Gerichtlichen Anordnungen verstößt, wird das sicher auf lange Sicht Konsequenzen haben.

Was will er denn da anzeigen?

@BBPB21

Kindesentzug.

@wushelse

Ist es! Und wenn Du keine Ahnung hast, dann kommentiere nicht.

du bist verpflichtet kindersitz und kinderwagen im auto selbst dabei zu haben. die km ist nur verpflichtet dir kind und wechselsachen mitzugeben. den rest regelst und finanzierst du. ob deine ex ordnungsgeld zahlen muss ist fraglich. wenn sie nicht leistungsfähig ist, kommt da nicht viel bei rum. ihr verhalten spielt dir aber über kurz oder lang das sorgerecht in die hände. behalte die ruhe und kümmer dich mit der anwältin um den umgang.

vielleicht ist ein umgangspfleger die lösung, die km zwingt das umgangsrecht durchzusetzen.

Nachdem deine Ex im Vorfeld nicht reagiert hat, solltest Du erstmal mit der gerichtlichen Anordnung zum Jugendamt gehen und darum bitten, auf die Mutter einzuwirken - vielleicht begleitet Dich auch eine Jugendamts-Mitarbeiterin, dann hast Du gleich ne Zeugin, falls niemand da ist.

Falls die Mutter die Herausgabe des Kindes verweigert, wird das Jugendamt dann die Polizei zu Hilfe rufen - was aber für das Kind ein Trauma wäre....

Da das Kind bereits laufen kann, brauchst Du keinen Kinderwagen - falls Du sie im Auto transportierst, solltest Du einen Kindersitz haben. Mitnehmen würde ich auf jeden Fall ein normales Trinkfläschchen mit ungesüßtem Kräutertee, falls die Kleine auf dem Spielplatz oder wohin Du auch mit ihr gehst, Durst kriegt.

du solltest dein Auto selbst mit Kindersitz usw ausstatten.

Ebenso eigenen Kinderwagen beschaffen denn du kannst nicht erwarten dass du den mitbenutzt und deine Frau dann alles waschen muß.

Arbeite mehr mit Jugendamt zusammen denn wenn die der Ansicht sind dass Kind auch Papa braucht, machen die Druck auf Kindsmutter