Konsum von Marihuana / Bewährungswiderruf?

6 Antworten

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Es kommt darauf an, wie die Weisung genau formuliert ist. Sollst Du lediglich Drogenscreenings machen, kommt es auf das Ergebnis nicht an. Sollst Du negative Drogenscreenings abgeben, müssen genau DIESE Screenings negativ sein. Sollst Du keine illegalen Drogen konsumieren, darf man während der gesamten Bewährungszeit GAR nix in Deinem Körper finden.

Wenn Du nun gegen diese "Weisung" verstößt, ist dies für sich genommen noch kein Grund, die Bewährung zu widerrufen. Gleichzeitig muß es einen Grund für die Befürchtung geben, daß Du wieder Straftaten begehst, WEIL Du Dich nicht an diese Weisung gehalten hast. Bei dem Konsum von Drogen kann man das allerdings durchaus begründen, da der Konsum in der Regel Besitz voraussetzt. Und das ist nun mal nach wie vor ne Straftat.

(§ 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/56f.html)

In Deinem konkreten Fall wird es vermutlich also völlig egal sein, ob man Dir nach dem einen Jahr noch mal Drogenkonsum nachweisen kann. Auswirkungen auf die Bewährung hat dies nicht.

Vielen Dank für die informative Antwort!

Ja, wenn du durch einen Drogentest fallen würdest verfällt deine Bewährung. Bewährung heißt, das du dein Leben in diesen drei Jahren ändern solltest und falls das nicht der Fall ist gehst du eben in den Knast. So ist das nun mal, also überlege dir gut ob es das wert ist.

Warum sollte die Bewährung verfallen, wenn er keine Straftat begangen hat?

''Die Strafe wird lediglich nicht vollstreckt, der Verurteilte bekommt statt dessen Gelegenheit, in einem festgelegten Zeitrahmen zu zeigen, dass er keine weiteren (in der Praxis: ähnlichen) Straftaten mehr begeht.'' Wikipedia

Hätte man auch selber drauf kommen können ;)

Bei besitz wird es natürlich problematisch, aber ich denk wenn der test positiv ist, wär es zwar auch nicht so gut in deiner Situation aber das deswegen eine Bewährung widerrufen wird glaub ich nicht! ist nur meine Ansicht nichts 100%iges

Wenn Du auf Bewährung bist, dabei das Jahr Drogenscreenings erfolgreich absolviert hast und anschließend Cannabis konsumierst, dann kann die Bewährung m.E. nur dann widerrufen werden, wenn nachgewiesen wird, dass Dein Konsum im Zusammenhang mit einer Straftat steht - also z.B. mit Beschaffung, Ankauf, Handel von/mit Cannabis. Generell wäre es gut, wenn Du innerhalb Deiner Bewährungszeit einfach keinen Anlass bietest kontrolliert zu werden - also unauffällig agierst. Ansonsten kann ich nur empfehlen sich mit diesen Ratschlägen vertraut zu machen: http://hanfverband.de/index.php/themen/konsumentenhilfe/1221-cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln

Vielen Dank für die Antwort. Ja unnauffällig verhalte ich mich sowieso und sehe auch ziemlich unscheinbar aus ^^

Nein, du musst nicht ins Gefängnis.

''Die Strafe wird lediglich nicht vollstreckt, der Verurteilte bekommt statt dessen Gelegenheit, in einem festgelegten Zeitrahmen zu zeigen, dass er keine weiteren (in der Praxis: ähnlichen) Straftaten mehr begeht.'' Quelle: Wikipedia

Da du mit dem Konsum von Cannabis keine Straftat begangen hast, können sie dich logischerweise auch nicht bestrafen.

LG

Danke für die Antwort!