Was für eine strafe kann ich erwarten?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Alles als Eigenkonsum durchboxen ALLES. Sagen wie viel du hast und wie viel du pro Woche konsumierst damit es sich so ausgeht. Die Feinwaage damit erklären dass du ein vorsichtiger Konsument bist und keines Falls zu viel nehmen willst. Nichts darf auf Handel hinweisen. Dann wirst du nämlich nur für den Besitz angeklagt. Nicht aber für die Weitergabe(also Handel) Solltest du ein Auto haben versuch zu beweisen dass du fast nie fährst. Das wird nicht viel helfen, aber wenn sie dir nicht nachweisen können dass du gefahren bist lindert dass das Strafmaß noch einmal.

gast16 
Fragesteller
 28.04.2015, 08:13

Klingt jetz vielleicht komisch aber habe nie etwas verkauft es war nur eigengebrauch die feinwage habe ich das ich nicht übern tisch gezogen werde .. Vielen dank für die tipps wollen mir sicher handel anhängen ..

Bitterkraut  28.04.2015, 09:39
@gast16

wer soll dich denn über den Tisch ziehen, wenn du nie was verkaufst?

john201050  28.04.2015, 12:14
@Bitterkraut

Er hat in Vergangenheit oder auch so ab und zu vielleicht etwas gekauft. Wenn er 3g holt und am Ende 2,3g hat merkt er das so ganz schnell und kann den Dealer wechseln oder das nächste Mal vor Kauf nachwiegen.

Blrgii  28.04.2015, 11:26

Wenn er einem zu wenig gibt z.B. 4,3 statt 5g Gras

gast16 
Fragesteller
 28.04.2015, 12:33

So schauts aus rauch halt nicht erst seit gestern

Ich glaube nicht, dass du recht viel mehr Ärger als eine Geldstrafe bekommen wirst. Wahrscheinlich werden sie dich noch ein wenig ärgern und ausfragen, das probieren sie in dieser Branche eigentlich immer, um an die großen Fische im Teich zu kommen. Lass dich nicht einschüchtern und plädiere auf reinen Eigengebrauch (laut § 27 Absatz 2 Suchtmittelgesetz [SMG], dieser besagt nämlich, dass wer unerlaubtes Suchtgift, worunter auch Cannabis leider gesetzesmäßig einzuordnen ist, anbaut und dadurch konsumiert, aber dies alleinig nur zum eigenen Gebrauch und nicht zur erwerbsmäßigen Weitergabe, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten ODER mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen ist!)

Man kann im Voraus nicht sagen, welche Strafe Du bekommst, weil das von diversen Faktoren abhängig ist:

Jugendlicher oder Erwachsener

Eigenbedarf oder Handel

Mindere oder gute THC-Qualität des Ertrags

Kooperation oder Verschleierung von Tatsachen

Gute oder schlechte Sozialprognose

In aller Regel geht man für derlei Allerweltsdelikte auch in Österreich nicht mehr ins Gefängnis. 

Kann man keine Angaben machen, außer dass du mit ziemlicher Sicherheit eine Geldstrafe bekommst. Denn es entscheidet immernoch der Richter ob es zu einer Anklage kommt, was wiederum von vielen Faktoren abhängt.

Bist ja noch ein kleines Lichtlein, da bekommst Du nicht viel. Aber Hausdurchsuchung...da solltest Du Dir darüber im Klaren sein, dass sie Dich jetzt auf dem Kieker haben.

Blrgii  28.04.2015, 07:54

Wie kam es eigentlich zur Durchsuchung?!

gast16 
Fragesteller
 28.04.2015, 12:40

Bei mir klopfte es ich mach auf ja die polizei sie haben mich gefragt ob sie durchsuchen dürfen ich nein will dursuchungsbefehl einer hat auf mich aufgepasst anderer hat beschluss geholt (hab stecklinge online bestellt shop ham sie hochgenommen )