Konflikt mit Lehrer, was sagt das Gesetz?

7 Antworten

Ich bin mir zwar nicht 100%ig sicher aber ich glaube zu wissen, dass die Schularbeit direkt in der nächsten Stunde des Fachs nachgeholt werden darf, komplett egal ob davor ein Feiertag oder Schulfrei war.

Es ist eben nur so, dass eine Schularbeit regulär nicht an so einem Termin angesetzt werden darf, das nachholen einer Schularbeit ist da aber glaube ich anders geregelt, denn der neue Termin muss dazu ja auch nicht mit dem Schulleiter abgesprochen werden.

Bei uns in der Schule wurde das auch so gesagt und daher war es für uns klar, dass wir die an diesem Tag hätten nachholen müssen. In so fern würde ich auch mal behaupten, dass ihr euch auch denken könntet, dass ihr die Schularbeit beim nächst möglichen Termin nachmacht.

Die 5er waren daher komplett legitim.

Zur Schularbeit selbst glaube ich muss er die Schularbeit wiederholen wenn mehr als die Hälfte der Klasse negativ ist, dazu gibt es folgenden Absatz:

Wenn die Leistungen von mehr als der Hälfte der Schüler bei einer Schularbeit mit „Nicht genügend“ zu beurteilen sind, so ist die Schularbeit mit neuer Aufgabenstellung aus demselben Lehrstoffgebiet einmal zu wiederholen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009375

§7.11

Vielen Dank für die präzise Antwort, ich habe mich nur gewundert, da ich davon ja eigentlich ausgegangen bin das zumindest ein Termin angekündigkt werden könnte, aber wenn dem nicht so ist.

Trodzdem Danke für deine Antwort

Außer der Schulleiter unterzeichnet die KA.

@TevoLox

Ich bin mir da allerdings nicht sicher, ob das in Österreich möglich ist, immerhin würde auf diese Weise ein Gesetz außer Kraft gesetzt werden.

Im verlinkten §7 ist dazu ebenfalls nichts zu finden.

Nachschreibtermine einer Klassenarbeit müssen nicht angekündigt werden, der Haupttermin ist Ankündigung genug.

Und ja, Nachtermine dürfen auch am Tag nach den Ferien und dem 1. Tag nach einer Erkrankung geschrieben werden

Also in meinen Augen ist das nicht legitim! Allerdings ist es auch nicht OK, erst der Arbeit zuzustimmen (wenn auch gezwungener Maßen) und sie dann nicht 'ernst' zu nehmen! Schließlich macht das extra Arbeit und ist kein Spaß!

Im IdealFall, wenn man eine Arbeit verpasst, geht man zwischendurch zum Lehrer, spricht einen Termin ab und holt diese so schnell wie möglich nach, ODER man nutzt einen offiziellen NachschreibTermin!

Man kann es sich (als Lehrer) aber auch einfach machen und mehr oder weniger 'spontan' die Arbeit beim nächsten Termin nachschreiben lassen! Am nächsten Tag, oder so, so lange das 'gelernte' noch frisch ist, mag das gehen. Einfach die nächste Stunde ohne Absprache als selbstverständlich zu nehmen, kann nicht immer funktionieren, weil die Schüler ja schon eine Arbeit schreiben könnten, oder bereits 3 Arbeiten in der Woche! Sowas muss man also sowieso erstmal klären!

Außerdem ist ja der Lernstoff nach 2 Wochen Ferien nicht mehr 'frisch'! Also sind die Vorraussetzungen nicht gleich! Auch ist das spontane Nachschreiben eher eine Freiwilligkeit! Auch die Nachschreiber müssen die Gelegenheit zur Vorbereitung haben! Wenn zwischendurch andere Themen durchgenommen wurden, muss auch klar sein, welche dran kommen!

Das mit den freiwillgen mitschreiben war nicht freiwillig!

Wir haben ihn dann auch gesagt, das wir nicht vorbereitet sind und wir auch die Schularbeit gleich abgeben können, daraufhin antwortete er, nein, ich schicke euch hoch in den Chemie Saal dort wird gerade ein Test geschrieben und ihr schreibt da eure Schularbeit nach!

Und auch wenn, wir früher gehen wollte, er sagte nein, ihr werdet jetzt hier eine Stunde warten und diese Nachschreiben, das heißt wir hatten keine andere Wahl außer eine Stunde lang unter Aufsicht eines anderen Lehrers daumen zu drehen...

@JungerRekrut

ok, ...

Klassenlehrer, Eltern, ggf. StufenLeiter oder Direx!

Mit der Ansager der Arbeit hat er auch automatisch das Nachschreiben angekündigt. In welchem Gesetz steht das mit den Smileys, dass ich das auch machen kann.

Naja das mit den Smileys ist eine komplett andere Sache, aber trodzdem danke für deine Antwort

Nach meinem Kenntnisstand: (Deutschland)

Ihr müsst zu ihm gehen und nachfragen, wann ihr die KA nachschreiben könnt.

1) Der Klassenlehrer darf die KA direkt nach einem Schultag nachschreiben und er brauch euch nicht zu informieren, dass müsst ihr selbst tun. (KA = Klassenarbeit)

2) Die KA gilt (egal wieviele 6,5,4), wenn der Schulleiter die KA nachschaut und unterzeichnet.

3) Die Prüfungen an der Tafel zählen wenn dann zur mündlichen Leistung...

Die mündliche Note zählt nur 1/3 bzw. 1/4 zur Gesamtleistung/note

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung