Kondensator defekt Gewährleistung?

2 Antworten

Die Sachmängelhaftung greift. Der Händler hat in den ersten sechs Monaten die Beweislast. Auf Behauptungen musst Du dich nicht einlassen. Nur die Existenz eines Steinschlag reicht nicht aus. Er muss auch nachweisen, dass der so extrem war, das das Bauteil den im vom Laien erwarbaren Zustand diesen Steinschlag nicht ausgehalten hätte.

Wenn es ein Innungs-Betrieb ist, kannst Du dich an deren Ombudsmann wenden, falls der Händler sich querstellt.

Wenn Du reparieren lässt, während die Kostenübernahme noch nicht geklärt und schriftlich fixiert ist, lasse dir die defekten Teile aushändigen.

Es gibt auch in der Klimaanlage einen Kondensator, soweit ich weiß.

Der Händler möchte sich natürlich absichern, dass der Fehler wirklich schon bei Übergabe vorhanden war. Darum geht es. Entspann Dich erstmal und lass die Untersuchung auf dich zukommen.