Wer kennt sich mit gesetzlicher Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagenkauf aus?
Hallo zusammen,
ich habe mir vor noch nicht mal 1 Monat einen Gebrauchtwagen gekauft (Automatik und mit eingebauter LPG-Anlage). Vor ein paar Tagen fing er an, während der Fahrt und während ich beschleunigen wollte heftig zu ruckeln. Da er nicht mehr aufhörte damit, fuhr ich rechts ran und bemerkte dabei ein gelb leuchtendes Symbol am Amaturenbrett, das vorher definitiv noch nicht zu sehen war. Ein Blick in die Betriebsanleitung meines Fahrzeuges sagte mir, dass es sich hierbei um das Zeichen für "Abgas" handelte. Anschließend setzte ich mich mit meinem Autohändler in Verbindung und informierte ihn über den aktuellen Stand der Dinge. Mit ihm gemeinsam einigte ich erstmal darauf, mit dem Fahrzeug in eine umliegende Werkstatt zu fahren und das Auto dort auslesen zu lassen, um dabei herauszufinden, um welchen Fehler es sich genau handelt. Also fuhr ich zu einer Werkstatt und erfuhr, dass es sich bei dem Fehler um einen Verbrennungsaussetzer des Zyl. 3 handelte (sprich: eine defekte Zündkerze bzw. einen Defekt in der Zündspule). Ich ließ mir daraufhin gleich vom Mechaniker ein paar Kostenvoranschläge machen und rief daran anschließend wieder meinen Händler an, um gemeinsam mit ihm die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Dieser jedoch stellte sich stur und verwies mich auf die Tatsache, dass es sich bei Zündkerzen bzw. Zündspulen um Verschleißteile handelt und er als Verkäufer nicht dafür zuständig wäre, mir diese zu ersetzen. Soweit auch ganz logisch (sogar für mich als Laien).
Zündkerzen bzw. Zündspulen sind tatsächlich Verschleißteile. Nun habe ich jedoch von jemandem (der es wissen muss) gehört, dass es speziell in meinem Fall (sprich: Käufer, der das Fahrzeug weniger als 1 Monat besitzt und dabei bloß ca. 250 km gefahren ist) eine Ausnahme dieser Regelung geben soll. Laut ihm kann man bei einer solch kurzen Zeitspanne und so wenigen gefahrenen Kilometern nicht direkt von rechtmäßigem Verschleiß ausgehen. Dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Gebraucht-, statt um einen Neuwagen handelt ist seiner Meinung dabei unrelevant.
Laut Service-Heft wurden die Zündkerzen zuletzt vor 2 Jahren und etwa 30.000 km gewechselt.
Was haltet ihr davon? Habt ihr schon einmal etwas davon gehört, dass in meinem speziellen Fall der Verkäufer des Fahrzeuges die Verschleißteile auf eigene Kosten wechseln muss? Wenn ja würde mich auch interessieren, wo man hier im Internet die gesetzlichen Richtlinien bzw. Urteile dafür findet. Wisst ihr wie zuverlässig so ein Auslese-Test in einer Werkstatt ist?
Vielen Dank für eure Meinungen.
4 Antworten
Hi,
Es stimmt schon, das sind beides Verschleißteile, die können immer mal kaputt gehen.
Um die Gewährleistung zu bekommen musst du, bei Verschleißteilen, nachweisen das der Händler von dem Fehler gewusst hat.
Wenn es andere "nicht-Verschleißteile" wären müsste der Händler nachweisen das der Fehler beim Verkauf noch nicht da war.
Ansonsten einen Anwalt zu rate ziehen, das dürfte sich aber bei einer Zündkerze (5 - 30€) oder einer Zündspule (40 - 100€) nicht lohnen.
Mein Tipp -> Einige dich mit dem Verkäufer das ihr euch die Kosten teilt und lad Ihn auf ein Bier ein, großes Gestreite bringt nichts, vor allem wenn nochmal was sein sollte.
Grüße
Eine Ausnahmeregelung der Gewährleistung bei weniger als 1 Monat oder wenig gefahrenen Kilometern gibt es nicht. Es kann allerdings sein, dass es mal ein Geríchtsurteil gab, das in einem ganz speziellen Einzelfall eine andere Regelung vorsah. Allerdings ist ein Einzelfall nicht automatisch auf jedes Verschleißteil anzuwenden. Nicht nur der letzte Zündkerzenwechsel ist dabei zu beachten, sondern auch das Alter und die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs. Außerdem wird generell bei einem auf LPG umgerüsteten Motor von höherem Verschleiß ausgegangen.
Ich versteh unabhängig davon aber das Verhalten des Händlers nicht. Ein seriöser Händler würde hier sicher kulanterweise die wenigen Euro für eine Reparatur übernehmen oder zumindest nur die Materialkosten in Rechnung stellen.
Wende dich mit dieser Frage mal an die Verbraucherzentrale in deinem Wohnort. Das kostet ca. 10 € und die Infos dort sind sehr verlässlich. Im BGB selbst gibt es keine Regelung zu Verschleißteilen. Entscheidend ist, ob beim Verkauf ein Mangel vorlag. Dieser Mangel kann natürlich auch ein icht rechtzeitig getauschtes Verschleißteil sein. Wenn die wartungsempfehlungen des Herstellers z.B. einen Austausch der Zündkerzen nach einem Jahr bzw. weniger als 30.000 km vorsehen, könnte man tatsächlich von einem Mangel ausgehen. Aber wie gesagt, das solltest du mal mit den Spezialisten von der VZ besprechen. Ob sich ein Rechtsstreit lohnt, ist aber in der Tat fraglich. Vorabifos erhältst du schon hier:
Bei einem gewerblichen Händler immer 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie. Außer die sollte aus irgendwelchen Gründen ausgeschlossen sein ( da wäre ich allerdings schon skeptisch ) Ansonsten schau doch mal bei
www.gesetze-im-internet.de/ oder eben einfach mal googeln ;)danke für diesen Kommentar! Dass sich dieses Gerücht immer noch so hartnäckig hält, dass ein Händler 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie geben muss...
1. Eine Pflicht zur Garatie gibt es nicht. Lediglich die Sachmängelhaftung ist gesetzlich geregelt.
2. Diese kann vom gewerblichen VK auch nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Selbst, wenn er ein Fahrzeug als Schrott verkauft, gibt es dafür eine Sachmängelhaftung. Die bezieht sich dann allerdings nicht mehr auf die Funktion des Fahrzeugs.