Wer kennt sich mit gesetzlicher Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagenkauf aus?

4 Antworten

Hi,

Es stimmt schon, das sind beides Verschleißteile, die können immer mal kaputt gehen.

Um die Gewährleistung zu bekommen musst du, bei Verschleißteilen, nachweisen das der Händler von dem Fehler gewusst hat.
Wenn es andere "nicht-Verschleißteile" wären müsste der Händler nachweisen das der Fehler beim Verkauf noch nicht da war.

Ansonsten einen Anwalt zu rate ziehen, das dürfte sich aber bei einer Zündkerze (5 - 30€) oder einer Zündspule (40 - 100€) nicht lohnen.

Mein Tipp -> Einige dich mit dem Verkäufer das ihr euch die Kosten teilt und lad Ihn auf ein Bier ein, großes Gestreite bringt nichts, vor allem wenn nochmal was sein sollte.

Grüße

Eine Ausnahmeregelung der Gewährleistung bei weniger als 1 Monat oder wenig gefahrenen Kilometern gibt es nicht. Es kann allerdings sein, dass es mal ein Geríchtsurteil gab, das in einem ganz speziellen Einzelfall eine andere Regelung vorsah. Allerdings ist ein Einzelfall nicht automatisch auf jedes Verschleißteil anzuwenden. Nicht nur der letzte Zündkerzenwechsel ist dabei zu beachten, sondern auch das Alter und die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs. Außerdem wird generell bei einem auf LPG umgerüsteten Motor von höherem Verschleiß ausgegangen.

Ich versteh unabhängig davon aber das Verhalten des Händlers nicht. Ein seriöser Händler würde hier sicher kulanterweise die wenigen Euro für eine Reparatur übernehmen oder zumindest nur die Materialkosten in Rechnung stellen.

Wende dich mit dieser Frage mal an die Verbraucherzentrale in deinem Wohnort. Das kostet ca. 10 € und die Infos dort sind sehr verlässlich. Im BGB selbst gibt es keine Regelung zu Verschleißteilen. Entscheidend ist, ob beim Verkauf ein Mangel vorlag. Dieser Mangel kann natürlich auch ein icht rechtzeitig getauschtes Verschleißteil sein. Wenn die wartungsempfehlungen des Herstellers z.B. einen Austausch der Zündkerzen nach einem Jahr bzw. weniger als 30.000 km vorsehen, könnte man tatsächlich von einem Mangel ausgehen. Aber wie gesagt, das solltest du mal mit den Spezialisten von der VZ besprechen. Ob sich ein Rechtsstreit lohnt, ist aber in der Tat fraglich. Vorabifos erhältst du schon hier: 

http://www.vz-nrw.de/Gewaehrleistungsrechte-fuer-Kaeufer

Bei einem gewerblichen Händler immer 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie. Außer die sollte aus irgendwelchen Gründen ausgeschlossen sein ( da wäre ich allerdings schon skeptisch ) Ansonsten schau doch mal bei

www.gesetze-im-internet.de/ oder eben einfach mal googeln ;)
flirtheaven  14.07.2015, 09:07

1. Eine Pflicht zur Garatie gibt es nicht. Lediglich die Sachmängelhaftung ist gesetzlich geregelt. 

2. Diese kann vom gewerblichen VK auch nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Selbst, wenn er ein Fahrzeug als Schrott verkauft, gibt es dafür eine Sachmängelhaftung. Die bezieht sich dann allerdings nicht mehr auf die Funktion des Fahrzeugs.

Genesis82  14.07.2015, 10:08
@flirtheaven

danke für diesen Kommentar! Dass sich dieses Gerücht immer noch so hartnäckig hält, dass ein Händler 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie geben muss...