Welches Recht habe ich, wenn mein Auto, welches nach Werkstattbesuch einen Motorschaden hat.

3 Antworten

ICh würde einen Gutachter kommen lassen, der feststellen kann, was genau die Ursache dafür war und mir dann einen Anwalt nehmen, der sich der Sache annimmt. Auch wenn es Nerven kostet, man muss ja nicht alles so hinnehmen.

Zuerst muß aber festgestellt werden welche Ursache den Ölverlust ausgelöst hat und ob das bei einem Ölwechsel hätte erkannt werden müßen. Das du eine aufleuchtende Ölkontrolle jedoch nicht beachtet hast und somit einen Teil des schadens wohl selbst zu verantworten haben wirst sollte dir bewusst sein hängt aber von einem Nachweis der realen Ursache ab und allem was damit zusammen hängt. Ist ein SchadenUrsächlich wie defekte ölpumpe, den Du also nicht hättest vermeiden können dann kannst Du schon recht und ev auch Schadensersatz bekommen

Fakt ist das der ölverlust Ursächlich für den Motorschaden ist.. daher ist zuerst mal die ausführende Werkstatt in der Pflicht.. wenn der fehler hätte erkannt werden müßen.. Dann in Zweiter instanz der Händler der wenn eine ölverlustauslösende Schädigung schon bei Übergabe des Fahrzeuges hätte bemerkt oder erkannt werden müßen. Das letztlich nachzuweisen ist sehr schwer und macht die Beauftragung eines Sachverständigen zwingend erforderlich.

Dabei solltest du vorher überlegen was das Fahrzeug vor dem Motorschaden wert war und um welchen Wert sich das geschädigte Fahrzeug bewegt den ein neuer oder gebrauchter Motor kann schnell mal den Fahrzeugwert übersteigen was einem wirtschaftlichen Totalschaden gleichkommen würde.

So ein Gutachten kostet auch nicht wenig und eine Beauftragung sollte daher gut überlegt errechnet werden denn wenn die Gutachterkosten den Fahrzeugwert übersteigen ist das eine verlorene Investition. Bei einer Rechtsschutzversícherung zuert die kostenübernahme klären bevor man dann richtig Massiv wird. Joachim

Verzeiht bitte die Fehler und den Satzbau, es war eine anstrengende Woche und die Konzentration lässt heute extrem nach. Und etwas aufgeregt bin ich nach dem Stress auch noch.

Wenn du zwei Leuten denselben Schaden vorhalten kannst, kannst du dir natürlich aussuchen, an wem du dich schadlos hältst.

Wer von beiden oder ob beide oder keiner verantwortlich ist, kann ich beim Überfliegen nicht herauslesen; genauer möchte ich nicht gucken, ich hab nämlich auch anstrengende Wochen, aber da gibt es immerhin Absätze ;)