Welches Recht habe ich, wenn mein Auto, welches nach Werkstattbesuch einen Motorschaden hat.
Hallo, da ich mich nie um rechtliche Fragen kümmern musste, bin ich gerade etwas überfordert. Ende November habe ich mir einen Gebrauchtwagen gekauft. Dieser sprang im Januar auf einmal nicht mehr an. Der Abschleppservice brachte das Auto zur nächstgelegenen Werkstatt (weiter wollte er nicht) - welche nicht die vom Autohändler war. Die wechselte das Öl und baute neue Zündkerzen ein. Das Auto lief wieder und alles war gut. Gestern fing die Ölleuchte an manchmal kurz aufzublinken. Gerade in Kurven oder wenn ich Berge runter gefahren bin blinkte sie eine Sekunde auf. Ich hatte mir nichts dabei gedacht, da das Auto ja in der Werkstatt war und gerade Öl erhalten hatte. Hatte aber im Hinterkopf - schnellstmöglich zur Werkstatt, nachfragen und klären lassen. Das hatte ich dann auch heute vor-keine Termine-endlich Zeit. Das Auto hat es leider nicht bis zur Werkstatt geschafft, auf dem Weg dorthin, ist ein Kolben gerissen. Resultat - Loch im Motor - kein Öl mehr. Eine befreundete Werkstatt die in dem Ort war, wo mir dies passierte schaute sich das an und meinte, da soll ich bei der anderen Werkstatt in Regress gehen, die den Ölwechsel gemacht hat. Ich werde sicherlich Öl verloren haben, weil ein Ventil undicht nach dem Wechsel war. Bei der war ich dann natürlich gerade und schilderte den Fall. Die verwiesen auf den Händler, da sicherlich die Ölpumpe defekt war zwecks Gewährleistung. Nur weiß ich jetzt schon, dass der Händler mich an die Werkstatt verweisen wird. Wer ist da nun der Ansprechpartner? Ich bin schon am Überlegen, ob ich meine Zeit und die Nerven schone und das Auto einfach als Bastlerauto verkaufe. Viel Glück hat es mir nicht gebracht und beruflich bin ich als Dozentin darauf angewiesen.
3 Antworten
ICh würde einen Gutachter kommen lassen, der feststellen kann, was genau die Ursache dafür war und mir dann einen Anwalt nehmen, der sich der Sache annimmt. Auch wenn es Nerven kostet, man muss ja nicht alles so hinnehmen.
Zuerst muß aber festgestellt werden welche Ursache den Ölverlust ausgelöst hat und ob das bei einem Ölwechsel hätte erkannt werden müßen. Das du eine aufleuchtende Ölkontrolle jedoch nicht beachtet hast und somit einen Teil des schadens wohl selbst zu verantworten haben wirst sollte dir bewusst sein hängt aber von einem Nachweis der realen Ursache ab und allem was damit zusammen hängt. Ist ein SchadenUrsächlich wie defekte ölpumpe, den Du also nicht hättest vermeiden können dann kannst Du schon recht und ev auch Schadensersatz bekommen
Fakt ist das der ölverlust Ursächlich für den Motorschaden ist.. daher ist zuerst mal die ausführende Werkstatt in der Pflicht.. wenn der fehler hätte erkannt werden müßen.. Dann in Zweiter instanz der Händler der wenn eine ölverlustauslösende Schädigung schon bei Übergabe des Fahrzeuges hätte bemerkt oder erkannt werden müßen. Das letztlich nachzuweisen ist sehr schwer und macht die Beauftragung eines Sachverständigen zwingend erforderlich.
Dabei solltest du vorher überlegen was das Fahrzeug vor dem Motorschaden wert war und um welchen Wert sich das geschädigte Fahrzeug bewegt den ein neuer oder gebrauchter Motor kann schnell mal den Fahrzeugwert übersteigen was einem wirtschaftlichen Totalschaden gleichkommen würde.
So ein Gutachten kostet auch nicht wenig und eine Beauftragung sollte daher gut überlegt errechnet werden denn wenn die Gutachterkosten den Fahrzeugwert übersteigen ist das eine verlorene Investition. Bei einer Rechtsschutzversícherung zuert die kostenübernahme klären bevor man dann richtig Massiv wird. Joachim
Verzeiht bitte die Fehler und den Satzbau, es war eine anstrengende Woche und die Konzentration lässt heute extrem nach. Und etwas aufgeregt bin ich nach dem Stress auch noch.
Wenn du zwei Leuten denselben Schaden vorhalten kannst, kannst du dir natürlich aussuchen, an wem du dich schadlos hältst.
Wer von beiden oder ob beide oder keiner verantwortlich ist, kann ich beim Überfliegen nicht herauslesen; genauer möchte ich nicht gucken, ich hab nämlich auch anstrengende Wochen, aber da gibt es immerhin Absätze ;)