Rückgabe Privatverkauf EBay Kleinanzeigen ?
Guten Tag alle zusammen,
Ich habe kürzlich über EBay Kleinanzeigen eine neue Smartwatch verkauft.
Heute hat mir der Käufer geschrieben, dass die Smartwatch nicht komplett funktioniert und diese keine Sim Karte erkennt wenn man sie einlegt.
Jedenfalls, möchte er nun sein Geld zurück.
Ich wollte hier nun ganz objektiv erfragen, welche Rechte hier für wen sprechen.
Das die Smartwatch neu war (ist sie ja jetzt nicht mehr) und ich diese nicht auf Funktionalität getestet habe, hatte ich dem Käufer auch gesagt.
Er wollte sie dennoch kaufen.
Genauso habe ich gesagt, dass die Smartwatch ein Geschenk war (und ich von dem her keine Rechnung habe).
Muss ich sie nun trotzdem zurück nehmen?
Viele liebe Grüße an alle! :)
6 Antworten
Nein, Du musst nicht zurücknehmen. Er hätte sie ja persönlich abholen können (dazu sind die Kleinanzeigen eigentlich da) und die Funktionen überprüfen können. Schreibe ihm, er hat genau das bekommen, was er gekauft hat, nämlich ein nicht geprüftes Gerät.
Wenn Du gesagt hast, dass sie neu und OVP ist, dann kann der Käufer davon ausgehen, dass diese Uhr funktioniert.
Tut sie das nicht, kann er selbstredend auch bei einem privaten Verkauf sein Geld zurückverlangen.
So einfach kann man sich nicht aus der Gewährleistung herausmogeln.
Da steht "neu" und "ovp".
Da kommt dann kein Haftungsausschluß mehr in Frage.
Wie viel hat er bezahlt?
Der Käufer kann ja nichts dafür, dass Du die Rechnung nicht bekommst.
Was sich übrigens sehr unseriös liest.
55€
Zumal habe ich keinerlei Garantie, dass es nicht vielleicht einfach an seiner Simkarte handelt und diese mit dem Gerät nicht funktioniert und oder er die Kontakte beim einsetzen eventuell beschädigt hat.
Das siehst Du ja, wenn du sie zurück nimmst.
Aber nur, Fall er die Kontakte beschädigt hat.
Wenn die Simkarte einfach nicht kompatibel ist, bleibe ich auf einem jetzt aufgerissenen und somit gebrauchten Gerät sitzen.
Schwierig - wenn sie original verpackt war, kann man Dir kaum Vorsatz unterstellen.
Damit der Käufer nun aber die Garantie beanspruchen kann, braucht er die Rechnung.
Du bräuchtest sie dann eh...
Also besorg Dir die Rechnung vom Schenker - ggfs begründe eben, das sie defekt ist.
Dann übersende die Rechnung an den Käufer.
Dann bist Du zur Rücknahme auch nicht verpflichtet.
Anders, wenn Du keine Rechnung hast - Du hast etwas verkauft, was defekt und somit unbrauchbar ist...
Würdest Du das dann nicht auch zurückgeben wollen ?
P.S. achtung falls der Käufer versucht n Betrug abzuziehen.
Erst Rücksendung der Ware abearten, dann Kaufsumme erstatten.
Oder Paypal nutzen.
Nachnahme nur im Notfall - dann das Paket mit einem Zeugen vor dem Postbeamten öffnen.
Danke für die Antwort!
Für die Uhr gibt es keine Rechnung mehr das habe ich schon abgeklärt.
Hatte Sie nur ca 2 Monate originalverpackt bei mir bevor ich den Entschluss gefasst habe sie zu verkaufen.
Natürlich würde ich sie auch erstmal zurück geben wollen.
Aber da er keine persönliche Abnahme gewünscht hat und ich ihn darauf hingewiesen habe, dass ich die Funktionalität nicht geprüft habe, sieht es dann nicht anders aus?
Viele Grüße:)
Nein, weil Du offenbar die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast. Somit haftest Du für die Funktionalität des Artikels.
Vorsatz spielt keine Rolle, sofern die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen wurde.
Gewährleistungspflichten eines Verkäufers sind grundsätzlich unabhängig von Vorsatz und Verschulden (ausgenommen Schadensersatzpflichten wegen Vertragspflichtverletzung).
Wenn der Käufer will, kann er vom Fragesteller die Reparatur der Uhr oder die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
Ganz einfach! Es gibt nach deutschen Gesetzen kein generelles Recht auf Umtausch bzw. Rücknahme. Man kann als Privatverkäufer auch jegliche Gewährleistung ausschließen- dies muss aber für den Käufer eindeutig ersichtlich sein. Es gibt aber immer die Mängelhaftung, dass heisst, dass die Ware wie in der Anzeige beschrieben beschaffen ist- das scheinst du ja getan zu haben und somit hat der Käufer keinerlei Anspruch auf Reklamation.
Ja ich hatte gesagt:
Originalverpackt
Geschenk
Und das ich die Funktionen nicht geprüft habe.
Reicht das?
Und wollte er , trotz Kleinanzeigenmarkt, einen Versand anstatt sie anzusehen und abzuholen.
Viele Grüße
Nein, das reicht nicht.
Das mit dem Versand ist völlig in Ordnung.
Wie viel hast Du für das Gerät verlangt?
55€
Zudem kann es ja auch einfach daran liegen, dass seine Simkarte nicht mit dem Gerät kompatibel und/oder er durch falsches Einstzen das Gerät beschädigt hat, oder?
woran es liegt ist unerheblich- Ware wurde wie beschrieben geliefert und somit gibt es auch keine Sachmängelhaftung.
Hast du denn in deine Verkaufsbedingungen rein geschrieben - Rücknahme ausgeschlossen? Wenn ja, dann brauchst du die Ware nicht zurück nehmen.
Was heißt rausmogeln?
Fakt ist ich habe gesagt es ist eine neue Smartwatch und das ich die Funktionalität nicht gewährleisten kann, da ich sie selber nie getragen oder benutzt habe.
Er hat daraufhin trotzdem eingewilligt