Kommt Haftpflichtversicherung für Uhrschaden auf?

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Da ihr in einem gemeinsamen Haushalt wohnt, könnt ihr euch nicht gegenseitig haftbar machen. Das gleiche gilt grundsätzlich für Personen, die in einem gemeinsamen Vertrag abgesichert sind.

Hallo Waterman2000,

in der Privathaftpflichtversicherung sind die im Haushalt lebenden Kinder mitversichert. Daher ist es ausgeschlossen, sich gegenseitig haftpflichtig zu machen und einen Ersatz für den Schaden zu bekommen. Anders wäre es, wenn dein Sohn nicht zu Hause wohnt und eine eigene Haftpflichtversicherung hat.

LG vom Polarfuchs

GFliebtDich  09.09.2011, 19:09

und auch dann geht die versicherung mit äusserster vorsicht ran. ist klar warum!

Ist Dein Sohn über Deinen Privathaftpflichtversicherungs-Vertrag mitversichert? Falls ja, dann nein! (Ansprüche mitversicherter Personen untereinander sind ausgeschlossen) Die Bedingungswerke einiger Versicherer schließen auch Ansprüchen von Personen, die im selben Haushalt leben, aus. Und wenn Du noch einen ganz alten Vertrag hast: Dort sind, unabhängig von der Haushaltszugehörigkeit, Ansprüche naher Verwandter gegen versicherte Personen ausgeschlossen. Lass' den Junior künftig seine "Bude" selbst reinigen, und schau 'mal, was der Uhrmacher für ein neues Glas verlangt - manchmal ist das sogar bezahlbar...

nee!! nicht unter verwandten!!

EGeGe  09.09.2011, 19:03

jedenfalls nicht, wenn sie im selben haushalt leben!