Kommt eine Friedhofsgebühr als außergewöhnliche Belastung in Betracht?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Selbstverständlich sind Friedhofsgebühren, wie alle anderen Bestattungskosten, Fahrtkosten zum Bestatter und zurück, zum Friedhof, Steinmetzkosten etc. steuerlich außergewöhnliche Belastungen! Jedenfalls dann, wenn sie aus eigener Tasche und nicht aus Versicherungen, dem Nachlaß o.ä. getragen worden sind.

Laß Dir da bloß nichts anderes einreden.

Den schwarzen Anzug/das Kostüm, was Du Dir vielleicht gekauft hast aber nicht - könntest es ja auch ins Konzert anziehen.

DarthMario72  08.06.2016, 15:13

Reisekosten zur Beerdigung eher nicht, genauso wenig wie bspw. die Kosten für die Bewirtung der Trauergäste.

astridSalzmann  10.07.2016, 13:42
@DarthMario72

.... und ob - Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Beauftragung und der eigentlichen Bestattung sind sehr wohl als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Bewirtungskosten hingegen nicht - habe ich aber auch nicht genannt. 

Kannst Du mir getrost glauben - ich hab' mal ein Lohnsteuerhilfevereinbüro gehabt und arbeite seit 20 Jahren als Bestattungsfachberaterin.

Nach

§ 33 Außergewöhnliche Belastungen EStG Absatz 2
Aufwendungen erwachsen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich
ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht
entziehen kann und soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig
sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.

Natürlich sind diese Gebühren nur in Verbindung mit einem Trauerfall anrechenbar.

Zu einem späteren Zeitpunkt, also erneuter Rückkauf einer Grabstelle nach 20 oder 25 Jahren ist dann nicht mehr steuerlich anrechenbar.

Berückrichtigt das Finanzamt diese Kosten nicht, dann legen Sie Widerspruch ein.

Viel Erfolg!

Beerdigungskosten können eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn sie höher sind als der Wert des Nachlasses. Alle anderen Kosten in Zusammenhang mit der Beerdigung fallen üblicherweise nicht darunter.

Grundsätzlich sind beerdigungskosten von den agb ausgenommen, und auch ist dies in erster Linie aus dem Nachlass zu bestreiten.
Fakto : hasst du geerbt = keine agb

DarthMario72  08.06.2016, 15:06

Was meinst du hier mit AGB?

DarthMario72  08.06.2016, 15:09
@DarthMario72

Sorry, nicht mitgedacht...

Dirk-D. Hansmann  09.06.2016, 02:36
@DarthMario72

Ja, ging mir auch gerade so. Abk. sollte man sinnvoll bilden. 'agB' wäre vermutlich gleich klar gewesen...

Hiularius  09.06.2016, 07:09

Ich seid lustig :-D

Bestattungskosten dann, wenn du sie selber zahlen musst, also nicht aus einem möglichen Erbe, und dann darfst du noch die zumutbare Eigenbelastung abziehen. Keine Ahnung, wie hoch die in dem Fall ist.