Sanierung Tiefgarage als außergewöhnliche Belastung absetzbar

5 Antworten

Nein, du hast aus dem Verkauf der ETW keine Einnahmen erzielt, mithin stellen die Ausgaben für die Sanierung der Tiefgarage auch keine absetzbaren Ausgaben, als was auch immer, dar.

Soviel ich weiß, kann man solche Sachen nur für selbst genutzte Wohnungen/Häuser absetzen. Aber frag einfach einen Steuerberater, bei dem Betrag rechnet sich auch noch dessen Gebühr.

No way.

Warum sollten diese Sanierungskosten steuerlich irgendwie relevant sein, wenn du doch mit deiner Tiefgarage überhaupt keine steuerpflichtigen Einnahmen erzielt hast, weil du Wohnung und Garage selbst genutzt hast?

Allenfalls wenn die Garage gesundheitsgefährdende Stoffe enthielt und diese durch die Sanierung beseitigt worden wären, käme ein Abzug dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastung in Frage (FG Düsseldorf, 10 K 3923/96), sonst nicht.

Gegenfrage: Wieso fragst du ausgerechnet nach außergewöhnlichen Belastungen und nicht nach Sonderausgaben oder Werbungskosten? Weißt du denn überhaupt, was außergewöhnliche Belastungen im steuerrechtlichen Sinne sind?

Hallo,

gab es da keine Rücklagen ?

Ist die Baufirma, die die Garagen gebaut hat, denn nicht haftbar gemacht worden ?

Frag mal deinen Steuerberater, aber ich schätze, wenn die Summe erst jetzt fällig wurde, daß du das für das "falligkeitsjahr" geltend machen kannst !

So eine Geschichte !

Emmy

Ich Meine mal ,da du den Verkauf der Wohnung ja als Einnahmen verbuchen musst ist es auch so das du für die dazugehörige TG Sanierung die Kosten dafür gegen Rechnen kannst. Ich denke mal natürlich müsste das mit den Belegen Nachgewiesen werden. Ob jetzt allerdings dies noch nach 5 Jahren möglich ist , eher fraglich glaube ich . MFG Rudi