Vor Gericht nicht aussagen wegen psyche?!

8 Antworten

Och jetzt mach mal einen Punkt.

Du hast Angst davor, dort erscheinen und aussagen zu müssen aber da muss jeder, der mal Zeuge ist, irgendwie durch.

Es ist zugegeben ein blödes Gefühl und auch etwas unangenehm, kein Grund jedoch, sich gleich zu verkriechen - es gibt unangenehmere Sachen, so eine Wurzelbehandlung beim Zahnarzt z.B.

Reiß Dich ein bischen zusammen und schon geht das, wirst sehen.

Hallo fastlink,

grundsätzlich hast Du zwar mit Deiner Aussage recht.

Trift auch für die meisten Menschen zu.

Aber wenn Du schreibst:

es gibt unangenehmere Sachen, so eine Wurzelbehandlung beim Zahnarzt z.B.>

Das gilt vielleicht für gesunde Menschen, aber auf Menschen mit einer psychischen Störung wie im Fall von Dodge1101, kann das ganz anders aussehen.

Wenn Jemand wirklich nicht in der Lage ist an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen, kann und wird ihm auch der Arzt oder besser gesagt der Psychiater für Verhandlungsunfähig erklären.

Da Du aber Grundsätzlich mit Deiner Antwort Recht hast gibt's hier aber dennoch einen Daumen hoch.

Schönen Gruß
TheGrow

Dein Anwalt kann die Aussage für dich machen. Muss aber meines Wissens vorher angekündigt werden.

Nicht zu Gericht zu gehen ist aber schon mal schlecht. Das Kostet dich um die 100€.

Ein Zeugen-Verweigerungs Recht habe nur Angehörige des Angeklagten wenn es ein Strafverfahren ist.

Das wär mir neu, das Anwälte Zeugenaussagen machen können für ihre Mandanten. Zeugen haben auch normalerweise keinen Anwalt und brauchen auch keinen.

Geht es hier um ein Zivil- oder Strafverfahren?

Wie ist die "zu große psychische Belastung" begründet? Steht sie mit dem Wert der Aussage in einem Verhältnis, dass eine Aussage vor Gericht nicht verlangt werden kann?

Nimm dir einen Zeugenanwalt.

Man kann im Ernstfall eine Aussage so halten das nur der Richter anwesend ist und jemand zum mitschreiben. Das braucht aber einen wirklich guten Grund.

Nein, eine Bescheinigung eines beliebigen Psychiaters reicht nicht. Es muss schon ein gerichtliches Gutachten sein, dies musst Du aber auf jeden Fall selber zahlen, wenn Du es willst.

Allerdings wirst Du das nur wegen der Aussage eh nicht bekommen bzw. das Gutachten dich nicht entschuldigen. Du musst schon generell eine starke psychische Störung haben, die dadurch schlimmer werden kann... aber auch nur, wenn deine Aussage nicht entscheidend ist (Also dass Du als einziger den Täter gesehen hast etc).