Frage zu einem Text, Amtsgericht!?

7 Antworten

Das bedeutet es besteht eine ausreichend hohe Auffindewahrscheinlichkeit und es kommt die Verurteilung zu einer mehr als geringfügigen Sanktion in Betracht.

Sanktionen können Ordnungs- bzw. Bußgelder oder Geld- bzw. Gefängnisstrafen sein.

Letzteres ist grundsätzlich mehr als eine geringfügige Sanktion, bei ersterem kommt es auf die Höhe an.

Wenn eine Tat nur eine Ordnungswidrigkeit ist, die voraussichtlich mit 200 Euro Strafe sanktioniert wird, dann wäre eine Durchsuchung unverhältnismäßig.

es geht um einen Durchsuchungsbeschluß - man durchsucht, um etwas zu finden - wenn man es findet, wird wegen des Besitzes ein Strafverfahren durchgeführt ...

Aber was bedeutet das hier? "zu einer mehr als eringfühigen Sanktion in Betracht."

@yannicks51

das kommt aus der Rechtsprechung eine Durchsuchung ist nur bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig

eine davon ist, dass eine mehr als geringfügige Sanktion (= Strafe) in Betracht kommt

@frodobeutlin100

Also heißt das, das eine mehr als kleine Strafe in betracht kommt oder wie? Verstehe das nicht ganz..

@yannicks51

Eine "mehr als geringfügige Sanktion" ist kein Kindergeburtstag (wie beispielsweise ein paar Sozialstunden) mehr, sondern die Strafe wird richtig wehtun.

@yannicks51

ja ...

das ist die Begründung für die Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung

Z.B.

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/07/2-bvr-384-07.php

Die Begründung der Verhältnismäßigkeit in einem Durchsuchungsbeschluss erfordert neben der Prüfung der Schwere des Tatverdachtes auch den der Straftat. Hierzu reicht ein Hinweis auf den abstrakten Strafrahmen allein reicht nicht aus. Vielmehr muss der Ermittlungsrichter prüfen, ob nach dem Stand der Ermittlungen auch im konkreten Falle die Verurteilung zu einer mehr als geringfügigen Sanktion in Betracht kommt.

Vermutlich wird man was finden und dann ist eine hohe Strafe möglich.

Hallo.

Das es wohl zur Strafe kommt die nicht als gering zu bezeichnen ist.

Mit Gruß

Bley 1914