Komme ich mit Muttizettel als 16 Jährige in eine Kneipe?
Komme ich als 16 Jährige mit so einem Zettel (Jugendschutz durch Erziehungsbeauftragte) in eine Kneipe?
1 Antwort
Der Aufenthalt in Gaststätten ist Jugendlichen ab 16 Jahren bis 24 Uhr auch ohne besondere Genehmigung erlaubt. Auch der Ausschank von nicht gebrannten alkoholischen Getränken (Bier, Wein, Sekt) an Jugendliche ab 16 Jahren ist zulässig.