Wie funktioniert das mit dem Muttizettel im Club?
Hi zusammen,
ich brauche schnelle Hilfe. Es geht um meinen kleinen Bruder (16) der heute zum ersten Mal in den Club geht. Er behauptet mit Muttizettel dürften er und seine freunde länger als 24:00 bleiben aber ich glaube das darf man nur mit Muttizettel + volljähriger begleitung (die sind alle minderjährig)
Könnt ihr kurz aufklären??
1 Antwort
Sofern die Begleitperson keine personensorgeberechtigte Person ist (Vater oder Mutter), muss die volljährige Begleitperson durch die Personensorgeberechtigten ausdrücklich mit der Übernahme der Aufsichtspflicht beauftragt sein. Aus Nachweiszwecken empfiehlt sich eine schriftliche Beauftragung / Bevollmächtigung.
Die Begleitperson muss auch faktisch in der Lage sein, diese Aufgabe zu übernehmen. Eine erheblich betrunkene Aufsichtsperson oder eine Aufsichtsperson, die sich längerfristig oder dauerhaft in einem anderen Raum aufhält, zählt nicht.
Ist faktisch ohnehin nur relevant, wenn entweder eine Kontrolle durch das OA stattfindet oder etwas passiert, was eine Frage nach der Aufsichtspflicht aufwirft.
Das stimmt zwar, kann aber in einem vollen Club kaum jemand so wirklich prüfen…