Muttizettel noch nicht 16

8 Antworten

Und mal wieder viele unrecherchierte und falsche Kommentare..

Grundsätzlich unterscheidet man im Jugendschutzgesetz bei Ausnahmeregelungen immer nach folgender Art von "Begleitung des Minderjährigen":

  • personensorgeberechtigte Person(en): das ist im Normalfall ein Elternteil, oder dein gesetzlicher Vormund. Diese Elternprivilegien gelten beispielweise für Alkohol: gemäß § 9 (2) JuSchG darf Jugendlichen (sprich ab 14 Jahren) im beisein und mit dem Einverständnis einer Personensorgeberechtigte Person der Konsum nicht Branntweinhaltigen, alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit gestattet werden. Vereinfacht: Wenn du mit 14 oder 15 in eine Kneipe gehst und dir dein Vater ein Bier bestellt und du es dann trinkst ist das absolut legal - wenn dein Vater oder deine Mutter nun nicht dabei ist dürftest du dieses Bier erst mit 16 trinken.
  • erziehungsbeauftragte Person: sind Volljährige Begleitpersonen anwesend, dann hebt dies die zeitliche Limitation für den Aufenthalt in beispielweise Bars oder Diskotheken auf. Um nachzuweisen das es dabei um deine Aufsichtsperson handelt sollte jedoch ein Nachweis, wie ein Muttizettel vorliegen. Vereinfacht: wenn du als Minderjähriger in eine Bar, Diskothek o.ä zum feiern möchtest dann brauchst du jemanden über 18 als Begleitung. Dann gibt es auch keine zeitlichen Beschränkungen.

Wenn du jetzt unter 16 Jahren bist dann kannst du durch einen Muttizettel folgende Veranstaltungen besuchen die sonst nicht für dein Alter freigegeben sind:

  • Gaststätten (Restaurants, Bars, Lounge etc.) gem. § 4 JuSchG
  • Tanzveranstaltungen (Tanzabend, Tanzlokale, Diskotheken etc.) § 5 JuSchG
  • Filmveranstaltungen (Kino, Open Air etc.) § 11 JuSchG

Übrigens: für Öffentliche Plätze, Parks etc. gibt es keine zeitlichen Beschränkungen. D.h du kannst dich solange dort aufhalten wie es deine Eltern dir gestatten.

-> Jedoch solltest du aufpassen: Besonders Diskos oder Bars heben die Altersgrenze freiwilig auf 16 oder sogar 18 Jahre an. Also soltest du dich vorher erkundigen wie sie das umsetzen und ob sie den Muttizettel anerkennen.

Lg, Anduri87

Besorg dir einen anderen Ausweis, von älteren Freunden etc. ansonsten wirds schwierig. Muttizettel brauchst du ajf wenn du bis nach 12 Uhr bleiben willst, der sollte dann logischerweise mit dem Namen in deinem Ausweis übereinstimmen

nein - wenn die veranstaltung grenzen des jugendschutzgesetzes berührt und altersbedingte vorgaben hat.

Die Chance, dass Dich eine Disco oder ein Club unter 16 Jahren selbst mit einem "Muttizettel" rein lässt, würde ich als ziemlich gering einschätzen. Auch wenn sie es theoretisch könnten.

Junges Publikum hat in der Regel weniger Geld zur Verfügung & wenn der Altersschnitt zu jung ist, bleibt mit der Zeit das zahlungskräftige Publikum weg.

Und selbst mit 16 oder 17 Jahren müssen sie Dich mit einen Muttizettel nicht reinlassen. Es gibt genug Clubs / Lokalitäten / Discos usw, die Dich nicht unter 18 Jahren reinlassen. Selbst mit Muttizettel oder Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson...

Unter 16 geht das nicht. Erst ab 16. Ab 16 gibts eben ein paar Sachen die erlaubt sind und vorher nicht. Wie z.B. der Genuß von Alkohol. Das bedeutet, unter 16 ist es wesentlich strenger was das Jugendschutzgesetz angeht. Auch für die Veranstalter.