Können Pfändungen wirklich ohne Vollstreckungsbescheid erfolgen?

5 Antworten

Hallo! Kenne ähnliche Scherereien. Ohne Bescheid ist meines Wissens nach nichts pfändbar.

Du hast schon richtig erkannt, dass die Aussage Schwachsinn ist. Ein zivilrechtlicher Anspruch muss gerichtlich tituliert werden, bevor man wegen ihm die Zwangsvollstreckung betreiben kann.

pfänden darf nur ein gerichtlich beauftrager . also gepfändet wird nur mit einem titel, diesen gibts nur wenn ein gericht die forderung anerkannt hat.

forderungen stellen kann jeder, pfänden aber nicht^^

Ohne Titel kann nicht gepfändet werden.Das Finanzamt und Krankenkassen brauchen es allerdings nicht,die dürfen Pfänden.

Solange kein Vollstreckungsbescheid erfolgt ist, darf im Zuge des gerichtlichen Mahnverfahrens auch nicht gepfändet werden, da ja gegen diesen Vollstreckungsbescheid noch Einspruch eingelegt werden könnte...