Können meine Eltern mich komplett enterben?

13 Antworten

Das können sie glaube ich nur dann, wenn es gerechtfertigt wäre. Also, wenn du körperlich gewalttätig geworden wärest oder so. Der Pflichtteil steht einem eigentlich immer zu.

Also komplettes Enterben ist eigentlich nicht möglich, denn das ginge nur, wenn du sie wirklich nachhätig schädigen Würdest und dadurch erbunwürdig würdest, z.B. durch Mord etc.
Vor Gericht ziehen, um deinen Unterhalt einzuklagen fällt da nicht mit drunter.

Doch wenn deine Eltern schlau sind, dann überschreiben sie deinem Bruder zu gegebener Zeit sämtliche Vermögenswerte, lassen sich daran aber ein Lebenslanges Wohn oder auch Nießbrauchsrecht einräumen, was für ihn, nebenbei, auch die Schenkungssteuer drückt

Das entsprechende Recht erlischt mit dem Tod der Eltern, dein bruder ist ohnehin Eigentümer der Immobilien und ist die Chance ausgeschlossen, dass sie an dich fallen, solange die Schenkung sich außerhalb eines gewissen Zeitraumes, ich meine von 10 Jahren befindet.

Abgesehen davon: Wenn sie dich enterben, dann hast du an den Grundstücken auch nichts mehr zu suchen. Es gibt den Pflichtteil, aber der Pflichtteil ist in Bar auszuzahlen, ein Anrecht auf Immobilien oder Grundstücke hast du damit ausdrücklich nicht.

Nein, außer Du schädigst das Verhältnis zu Ihnen nachhaltig, beispielsweise durch Diebstahl oder Morddrohungen oder Mord oder... Ansonsten kannst Du dich immer auf deinen Pflichtteil berufen.

Hier kannst selbst lesen: https://www.finanztip.de/enterbung-pflichtteil/#c16075

Aber ohne Gewähr, bin kein Anwalt.

Serena2000 
Fragesteller
 22.12.2020, 18:19

Sie meinen, ich schädige sie, weil ich sie vor Gericht ziehen muss

Lysandra13  22.12.2020, 18:20
@Serena2000

Das wird sie nicht mehr Interessen, da sie dann Tod ist..

falsch verstanden, dachte wegen dem Pflichtteil

Lysandra13  22.12.2020, 18:21
@Ceeesy759

Weil sie ihn finanziell nicht unterstützen

OnePerson19  22.12.2020, 18:21
@Serena2000

Das ist aber deren Verschulden und nicht deins, dazu hast du ein Recht auf Bildung gemäß Art. 26 ARMR 

  1. Es ist zunächst unverständlich, aus welchen Gründen deine offenbar gut situierten Eltern dir den Unterhalt und die Kosten für dein doch wohl auch für sie respektables Medizin- oder Pharnaziestudium vorenthalten wollen. Ferner ist unverständlich, dass zwischen zwei Brüdern die Situation bestehen sollte, dass der eine dem anderen gewissermaßen absolut nichts "gönnt". Ich glaube, dass hier erst einmal die familiäre Gesamtsituation. besprochen und geregelt werden sollte, bevor man an Einzelheiten der künftigen Erbfolge herangeht.
  2. Prinzipiell hast Du bei einer Enterbung durch deine Eltern Anspruch auf den Pflichtteil (in Geld, nicht in Beteiligung am Nachlass) gegenüber dem/den Erben. Dieser Pflichtteil wird in Höhe der Hälfte des Wertes deines gesetzlichen Erbteils errrechnet. Gesetzliche Erben des erstversterbenden Elternteils wäre zu 1/2 der überlebende Elternteil und zu je 1/4 du und dein Bruder. Beim Tod des letzten Elternteils wären du und Bruder zu je 1/2 die Erben. Also sind deine Pflichtteile im ersten Fall 1/8 und im zweiten Fall 1/4 des Nachlasswertes.
  3. Bei Schenkungen deiner Eltern an deinen Bruder oder an Dritte, die innerhalb 10 Jahren vor dem Tod des Schenkers erfolgt sind, werden "fikiiv", aber mit 10% jährlich abschmelzend dem Nachlass hinzugerechnet (Pflichtteilsergänzung wird das genannt, § 2325 BGB).
  4. Eine Entziehung des P flichtteils durch die Eltern wäre nur möglich, wenn du dich eines schweren Verbrechens gegen sie schuldig machen würdest. Anspruchsgegner des Pflichtteilsanspruchs wäre dein Bruder, wenn er als Alleinerbe eingesetzt würde.
  5. Alle Fragen damit geklärt ?
Serena2000 
Fragesteller
 22.12.2020, 19:28

Vielen lieben Dank dir :). Alle Fragen geklärt, schönen Abend noch und danke für die Mühe

Deine Eltern könnten Deinem Bruder jetzt alles überschreiben - nach Ablauf von 10 Jahren hast Du dann keinen Anspruch mehr.

Ein Pflichtteil von dem was übrig bleibt steht Dir zwar zu, aber wenn nichts mehr da ist ?.

Sollten Deine Eltern vor Ablauf der 10 Jahre versterben, kannst Du den Pflichtteil einklagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Serena2000 
Fragesteller
 22.12.2020, 18:25

Danke dir, die Wahrheit ist hart, aber wenigstens baue ich mir mein eigenes Leben auf und sehe meinen Bruder nie wieder :)