Haben Geschwister einen Rechtsanspruch auf einen Pflichtteil von einer Schenkung zu Lebzeiten?

6 Antworten

Wenn Eure Eltern (hier insbesondere die Mutter, weil die die Schenkerin war) innerhalb von 10 jahren sterben sollten, dann gäbe es ggf. einen Erbersatzanspruch, falls Deine Geschwister durch die Schenkung an Dich, nicht auf die Summe des Pflichtteils bei der Erbschaft kämen.

Im Moment gibt es keinerlei Ansprüche und der Betrag um den es theoretisch gehen könnte, wird auch Jahr für Jahr um 1/10 kleiner. In 10 Jahren ist es völlig erledigt.

Was deine Eltern machen geht deine Geschwister nichts an.

Und ebenso wenig geht es deine Geschwister etwas an wenn du von deinen Eltern etwas geschenkt bekommst. Du musst denen ja auch nichts abgeben wenn du von deinen Eltern ein Stück Torte spendiert bekommst.

Höchstens wenn deine Eltern kurz nach der Schenkung versterben. Dann könnte die Schenkung evtl teilweise zu der Erbmasse hinzu gerechnet werden. Das wäre aber ein sehr spezieller Fall, eher für einen Spezialisten in Sachen Erbrecht.

Pflichtteil kann man erst nach einem Erbfall verlangen, ich denke bei dir ist es eine Schenkung und gut. Sie haben aus meiner Sicht keinen Anspruch auf einen Cent von Dir.

später könnten sie einen Pflichtteilergänzungsanspruch stellen, nach dem Erbfall

Meinem Rechtsverständnis nach können sie zu Lebzeiten mit ihrem Vermögen machen, was sie wollen. Von einem Rechtsanspruch auf den Teil einer Schenkung an wen auch immer habe ich noch nicht gehört. Von der 10jahresfrist mal abgesehen.


Da wir hier alle nur bedingt Ahnung vom Rechtssytem haben, würde ich dir Empfehlen dich an ein Rechtsforum bzw direkt an einen Anwalt zu wenden.