ich musste auf mein erbe verzichten

11 Antworten

Tu das auf keinen Fall. Die Begründung, mit der das von Dir verlangt wird, ist blanker Unsinn. Die gesetzlichen Erben sind, wenn beide Elternteile verstorben sind, die Kinder. Die Enkel erben dann erst einmal nicht.

Da würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen. Normalerweise erben die Kinder, und erst nach deren Tod die Enkel. Ausserdem kann das Erbe zunächst an einen überlebenden Ehepartner gehen und erst nach dessen Tod an die Nacherben.

Falls ein Vermögen da ist, frag einen Anwalt.

Warum verschenken die Großeltern ihr Vermögen nicht zu Lebzeiten, dann gibt es ( nach 10 Jahren) keinen Streit um das Erbe


Wenn zwei der 5 Kinder verzichten, bekommen die 3 verbleibenden Kinder das gesamte Erbe.

Warum die beiden (geschiedenen) Kinder vom Erbe ausgeschlossen werden, weisst du vielleicht. Aber die Enkelkinder können doch nichts für den Streit ihrer Eltern, die Aktion der Grosseltern ist unverständlich.


Wenn du also verzichtest, bekommst du nichts. Du darfst dich aber an den Beerdigungskosten beteiligen. ( Auch wenn du das Erbe ausschlägst, bleibst Du auf den Kosten sitzen )

Wenn du gut verdienst und die anderen 4 Geschwister nicht, zahlst du allein die Kosten für das Altenheim bzw. die Pflege


Würden die 3 restlichen Geschwister auch verzichten, ( was nicht geplant ist) wären die Enkelkinder wieder im Spiel.


Vielen Dank für die Antwort, ich war und bin noch immer das schwaze Schaf in der Familie, entweder ich unterzeine oder ich flieg aus der Einliegerwohnung! Meinen Bruder erging es nicht anders. Da ich durch meine Scheidung finanzell stark belastet bin weiß ich echt nicht was ich tun soll.

Mit den Eltern reden hat keinen Sinn, sie ziehen es durch wenn nötig ohne mich!

Danke aber für euere hilfreichen Antworten!

vg Janian

Mit einem notariellen Erbverzicht würdest du auf deine Erb- und Pflichtteilsansprüche am Nachlass deines Vaters und deiner Mutter vollständig und unwiderruflich verzichten :-O

Deine Kinder haben kein Pflichtteilsrecht am Nachlass ihrer Großeltern; ein ihnen zugesprochenes Erbe wäre zwar denkbar, aber jederzeit auch widerrufbar.

Offenbar wollen deine Eltern ihr Vermögen ungeschmälert sich und dem Längstlebenden zusprechen: Ob man sich darauf einlässt, sollte man sich, zumal bei Pflegebedüftigkeit u. U. Elternunterhalts- und ferner einmal Bestattungskostenpflicht bestehen könnte, gründlich überlegen.

G imager761

Klingt, als ob du "im Falles eines Falles" leer ausgehen würdest! Also verzichte erstmal auf keinen Fall auf deine Erbansprüche oder gar den Pflichtteil!

Wobei ich mich frage: Ob man überhaupt auf seinen gesetzlichen Pflichtteil sogar verzichten kann?

Soviel ich weiß, schon. Würd ich aber auch nicht machen.