Kind vom Ehepartner enterben?

8 Antworten

Nein man kann eigne Kinder nur auf den Pflichtteil setzen. Erben kann die Tochter aus erster Beziehung an den Häusern nichts, wenn ihr im Grundbuch eintragen lasst, dass die Häuser dir und deinen Eltern gehören.

Deine Eltern und Du haben das Haus finanziert. Folglich hat das außereheliche Kind keinen Anspruch. Es sei denn, Dein Mann und Du , Ihr steht beide im Grundbuch. Wenn Du nicht willst, daß die außereheliche Tochter nicht erbt, müßte Dein Mann sich aus dem Grundbuch austragen lassen.

Mit dem Haus, was Du von Deinen Eltern erbst, hat seine Tochter ncihts zu tun.

Nur wenn Euch das Haus in Polen gemeinsam gehört, würde sie auf 1/2 seiner Hälfte Anspruch haben.

Ausserdem gäbe ein ein Problem, wenn Dir als erstem von Euch beiden etwas passiert.

Helfen würde, wenn er Dir seine Hälfte überträgt. Danach ein Erbverzicht Deines Ehemannes zugunsten Eurer Kinder.

Wow. Die Frage ist so ziemlich das asozialste, was ich je gelesen habe. Voll böse Stiefmuttermäßig. Außerdem wirkt es eher so, als ob du auf Geld fixiert wärst. Und sehr egoistisch bist. Kann ja sein, dass es nicht so ist. Aber es wirkt so. Ich hoffe sie kann nicht enterbt werden.

Ich hoffe sie kann enterbt werden. Denn wer noch nicht einmal zum Geburtstag einläd. 

Ich weiß ja nicht was du so den ganzen Tag treibst. Aber stell dir vor du gehst arbeiten trägst den größten Teil der Ausgaben sparst jeden Cent um deinen Kindern eine gute Ausbildung zu ermöglichen und finanziell Sicherheit in Form eines Eigenheims zu geben. Und dann musst du nach dem Tot deines Eheparrners einen teil was du für deine Kinder geplant hast an einen fremden Menschen abgeben der nicht einmal was mit dir zutun haben will. Das ist so als wenn du dein Erspartes an eine Fremde Person abgeben musst und er dein Geld für Urlaub, Alkohol und Zigaretten verpulvert. So asozial finde ich das nicht zumal der leibliche Vater das genauso sieht. Er möchte seiner ersten Tochter natürlich auch was vererben aber er will das es fair abgeht und selbst bestimmen was er ihr hinterläst. 

Trotzdem danke für deinen kommentar. 

Wenn ich alles richtig verstanden habe, so müsste es doch eigentlich reichen, wenn du bei den Häusern als alleinige Eigentümerin im Grundbuch stehst. So kann die betreffende Tochter doch nicht erben, weil sie dich nicht beerben kann, sondern nur ihren Vater.

Jemanden zu enterben, dem laut Gesetz ein Pflichtteil zusteht, geht halt nicht, deshalb musst du m.E. alleinige Eigentümerin der Immobilien sein.

Ggf. müsst ihr euch beim Rechtsanwalt beraten lassen( und vielleicht auch schon ein Testament verfassen),das kostet ja nicht die Welt.